Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.

 

 

Ausschussmitglied Eilhoff war während der Beschlussfassung abwesend.


Von der Verwaltung wurde das Vorhaben anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert, dass an dem vorhandenen Einfamilienwohnhaus (Ehrendorfer Straße 19) durch einen Zwischenbau ein größeres, älteres Wohnwirtschaftsgebäude angebaut wurde. Beide Gebäude stehen auf eigenen Flurstücken, die durch die Teilung des Flurstücks 80/1 entstanden sind. Der Antragssteller hat einen Antrag zum Umbau des Gebäudes auf dem Flurstück 80/7 beantragt.

 

Die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu 2 Wohnungen ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

 

a) das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,

 

b) die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnverhältnisse angemessen,

 

c) bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.

 

Die Wohnfläche ist auf maximal 240 m² zu beschränken.

 

Die Gebäude liegen im Außenbereich (§ 35 BauGB) in der Ortslage Ehrendorf. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

In der Sitzung wurde von der Verwaltung erläutert, dass über die baulichen Anlagen auf den Flurstücken aufgrund des Alters keine Unterlagen mehr existieren. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die Gebäude zulässigerweise errichtet worden sind.