Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Überarbeitung der örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten in der Stadt Lohne vom 14. April 1988. Dem Landkreis Vechta und der Industrie- und Handelskammer ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zudem soll die Kaufmannschaft beteiligt werden.


Für den zentralen Teil des Stadtgebietes Lohne besteht eine Satzung für Werbeanlagen, die im Jahre 1988 erlassen worden ist. Inzwischen sind im Geltungsbereich der Satzung verschiedene neue Objekte mit Werbeanlagen errichtet worden. Diese gehen teilweise über die begrenzenden Vorschriften der Satzung hinaus. Eine Überarbeitung der Satzung ist erforderlich, da sich vor allem die gestalterischen Anforderungen wie auch die Art der Werbeanlagen verändert haben.

 

Veranlasst durch mehrere Anträge zur Errichtung von Fremdwerbeanlagen ist die Frage aufgekommen, ob es sinnvoll ist, die Satzung den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Mit einer Überarbeitung der Werbeanlagensatzung soll eine Entwicklung vor allem von Fremdwerbeanlagen langfristig gesteuert, das Stadtbild gepflegt und gleichzeitig die Gesamtwerbefläche auf ein verträgliches Maß beschränkt werden.

 

Der Geltungsbereich wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert. Danach ist eine Einteilung in drei Zonen vorgesehen (s. anliegender Lageplan).

 

Zone 1 – Innenstadt

Hier soll ausschließlich Eigenwerbung zugelassen werden. Es wird vorgeschlagen, Fremdwerbung und Großplakate in dieser Zone auszuschließen.

 

Zone 2 – Bahnhofstraße, nördliche Brinkstraße

In dieser Zone soll Eigenwerbung auf sogenannten „City-Light“-Plakaten (Format ca. 1,25 x 1,80 m) zulässig sein. Fremdwerbung soll hingegen nicht zugelassen werden.

 

Zone 3 – Fachmarktcentrum, südliche Lindenstraße

Hier soll neben Eigenwerbung auch Fremdwerbung bis zu einer Größe eines sogenannten „Mega-Light“-Plakates (Format ca. 3,80 x 2,70 m) zugelassen werden.

 

Von der Verwaltung wurde erläutert, dass in den einzelnen Zonen eine Differenzierung von Werbung aufgrund der unterschiedlich geprägten Quartiere sinnvoll sei. Des Weiteren sollen Aussagen zu Fremdwerbung und zu den neuen Plakatformen getroffen werden.

 

Schwerpunkt ist dabei die zentrale Innenstadt. Hier sollen strengere Anforderungen bezüglich der Anordnung und Gestaltung von Werbeanlagen gelten, um Fehlentwicklungen vorzubeugen.

 

In der Aussprache wurde von der Verwaltung auf entsprechende Anfrage erläutert, dass mit der Werbeanlagensatzung auch die Gestaltung der Werbeanlagen gesteuert werden kann. Dies ist im reinen baurechtlichen Verfahren nur eingeschränkt möglich. Des weiteren ist vorgesehen, neben der Kaufmannschaft die Industrie- und Handelskammer, den Einzelhandelsverband und den Landkreis Vechta an dem Verfahren zu beteiligen. Zu der Größe der „City-/Mega-Light“-Werbung wurde erläutert, dass es sich hier um Standardformate handelt.