Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Antrages zu prüfen. Zudem soll die Angelegenheit im Arbeitskreis „Vogel- und Insektenschutz“ beraten werden.


Ein Sprecher der CDU-Fraktion erläuterte den Antrag, zu prüfen, ob und inwieweit das im Jahr 2018 ausgelaufene EU-Blühstreifenprogramm für Ackerflächen, durch die Stadt Lohne gefördert, weitergeführt werden kann. Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Der Sprecher führte aus, dass das in der Vergangenheit aufgelegte EU-Blühstreifenprogramm sehr bürokratisch gewesen sei und nur mäßigen Erfolg hatte. Das 2018 neu aufgelegte Blühstreifenprogramm war einfach umzusetzen und scheint ein Erfolg zu werden. Durch einfaches Ankreuzen bei den jährlichen Flächenanträgen könne auf der jeweiligen Ackerfläche ein Blühstreifen bis zu 20 % der Fläche angelegt werden. Für diese Fläche bekomme der Landwirt dann jedoch keinen Ertrag und  könne die Fläche auch nicht für die verpflichtenden Greeningmaßnahmen anrechnen lassen. Zudem sei das Einsäen der kleinen Flächen für den einzelnen Landwirt wegen dem Umbau und Reinigung der Maschinen sehr zeitintensiv.

 

In der Gemeinde Lastrup wurde im letzten Jahr daher ein Modell entwickelt, bei dem ein Lohnunternehmen die Flächen für die einzelnen Landwirt in einem Arbeitsgang einsät, Saatgut und Lohnunternehmer werden von der Gemeinde bezahlt. Im ersten Jahr wurden bereits 16 ha gefördert und es werde in diesem Jahr eine Steigerung erwartet. In der Gemeinde Bakum wurde in diesem Jahr begonnen, dieses Programm ebenfalls umzusetzen. Die Saatgutmischung wurde in Abstimmung mit dem NABU ausgewählt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 200,-- bis 300,-- € pro Hektar.

 

Es sollte geprüft werden, ob die Stadt Lohne zum nächsten Frühjahr ein ähnliches Programm – evtl. in Zusammenarbeit mit dem Landvolk und dem NABU – auflegen sollte.

 

In der Aussprache vertrat ein Ausschussmitglied die Auffassung, dass es nicht sinnvoll sei, ein zweites Programm aufzulegen. Die Angelegenheit sollte zuvor im Arbeitskreis „Vogel- und Insektenschutz“ beraten werden.

 

Ein anderes Ausschussmitglied sprach sich für den Antrag aus, wies aber auch darauf hin, dass die Förderung zeitlich befristet werden sollte.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer sprach sich dafür aus, den Antrag grundsätzlich zu befürworten und die Umsetzung durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Eine Beratung im Arbeitskreis „Vogel- und Insektenschutz“ könne gleichfalls erfolgen.