Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Nein: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 – 2. Änderung „Gewerbegebiet Nordlohne“ wird beschlossen.

 


Der Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.05.2019 empfohlen, vor einer endgültigen Beratung des Antrages eines Eigentümers auf Änderung des Bebauungsplanes für sein Grundstück in MI-Gebiet zwecks Errichtung eines Mehrfamilienhauses, mit den betroffenen Nachbarn zu besprechen.

 

In dem Gespräch hat der Nachbar Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes geltend gemacht und einige Tage später sich schriftlich dazu geäußert. Hingewiesen wurde darauf, dass die jetzigen Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich seien, um auch künftig den Betrieb an dieser Stelle angemessen ausüben zu können. Insbesondere die zu erwartende Änderung der jetzt zulässigen Schallleistungspegel würde sich negativ auf den Betrieb auswirken.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass für die Fläche eine Nachfolgenutzung durchaus denkbar sei, diese jedoch in dem gewerblich geprägten Gebiet tendenziell in Richtung gewerbliche Nutzung führen sollte.