Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 179 für den Bereich „Landwehrstraße und dem Stadtpark Lohne“ wird beschlossen.

 

Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Die Verwaltung erläuterte, dass der angespannte Wohnungsmarkt und zunehmende Bevölkerungsprognosen die Stadt Lohne vor neue Herausforderungen zur Bereitstellung von Wohnraum stelle. Mit einer Nachverdichtungsplanung könne die Neuausweisung entsprechender zusätzlicher Wohnbauflächen am Ortsrand auf unversiegelten Ackerflächen vermindert werden, was dem Grundsatz eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden entspricht.

 

Städtebauliche Verdichtungen sollen jedoch gebietsbezogen in einer dem Stadtbild und der Stadtstruktur verträglichen Art und Weise durchgeführt werden, um ungewollte Verdichtungen mit den daraus resultierenden Nachbarschaftskonflikten und Änderungen des Gebietscharakters vorzubeugen. Entsprechend soll im Bereich der „Landwehrstraße und dem Stadtpark Lohne“ eine moderate Nachverdichtung mit dem Ziel, auf den relativ großen Grundstücken weitere Gebäude zuzulassen, umgesetzt werden.

 

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 179 grenzt im Norden an die Landwehrstraße und im Süden an den Stadtpark Lohne mit der südöstlich gelegenen Freilichtbühne. Die beiden Teilbereiche des Bebauungsplanes haben insgesamt eine Größe von 1,7 ha und umfassen eine bestehende Wohnsiedlung, welche vollständig erschlossen ist.

 

Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht und Eingriffsregelung durchgeführt. Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vollumfänglich vor.