Sitzung: 13.08.2019 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/025/2019
Beschlussvorschlag:
a) Den Vorschlägen
der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange wird zugestimmt.
b) Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 17 D für den Bereich „Hövemanns
Wiesen“ sowie die Begründung hierzu werden beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 17 D für den Bereich „Hövemanns Wiesen“ sowie die
Begründung hierzu vom 24.11.2018 bis zum 04.01.2019 im Rathaus der Stadt Lohne
öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben.
Träger
öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben (§ 4 (1)
BauGB):
Landkreis Vechta vom 20.12.2018
Umweltschützende Belange:
Die
Eingriffsbilanzierung wurde entsprechend den Hinweisen überarbeitet. Die
Begründung zum Bebauungsplan wird angepasst.
Die
Kompensation erfolgt über den Kompensationspool „Gut Lage“.
Die
artenschutzrechtliche Prüfung hat keinen Hinweis auf den Bestand von
geschützten Arten ergeben.
Wasserwirtschaft
Die
erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren werden berücksichtigt. Des Weiteren
wird im Bebauungsplan durch östliche Bauvorschrift festgesetzt, dass das
Oberflächenwasser größtenteils im Plangebiet zurückzuhalten ist.
Planentwurf
Das
geplante Geh-, Fahr- und Leitungsrecht bleibt bestehen und wird in der
Begründung entsprechend erläutert. Die Überschrift der textlichen Festsetzung
zu § 7 Tiefgaragen wird für die bessere Verständlichkeit beibehalten.
Hinweis
Der
Hinweis zum wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren wird zur Kenntnis genommen
und im Rahmen der Ausbaumaßnahmen berücksichtigt.
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
vom 08.01.2019
Die
in Aufstellung befindliche Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2008
(Entwurf 2017) wird in seinen Ergebnissen in der Planung berücksichtigt.
Darüber hinaus wird die textliche Festsetzung § 1 in den Planunterlagen wie
folgt ergänzt: „In dem Mischgebiet (MI)
sind nur Einzelhandelsbetriebe, die der Versorgung des Gebietes dienen,
zulässig (§1 (5) BauNVO i.V.m. § 6 (2) BauNVO).“
Oldenburgisch- Ostfriesischer Wasserverband
vom 08.01.2019
Trinkwasser
Die
Hinweise des OOWV zum Trinkwasser werden zur Kenntnis genommen und falls
erforderlich im Rahmen von Erschließungsarbeiten berücksichtigt. Geh-, Fahr-
und Leitungsrechte werden für die Ver- und Entsorgungsleitungen nicht
vorgesehen, da i.d.R. die Leitungen unter den Erschließungsstraßen verlegt
werden.
Löschwasser
Die
Hinweise zum Löschwasser werden zur Kenntnis genommen. In Absprache mit der
örtlichen Freiwilligen Feuerwehr sowie des Brandschutzprüfers des Landkreises
Vechta wird die Löschwasserversorgung entsprechend dem Bedarf organisiert.
Schmutzwasser
Die
Hinweise werden im Zuge der Ausbauplanungen berücksichtigt.
Oberflächenwasser
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass
das Niederschlagswasser nur gedrosselt abgeleitet werden darf.
Deutsche
Telekom Technik GmbH vom 03.01.2019
Die
Hinweise der Deutsche Telekom Technik GmbH betreffen die nachfolgende Ebene der
Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich beachtet.
Zusätzlich
wird der folgende Hinweis in die Planzeichnung und Begründung aufgenommen: „Neu errichtete Gebäude, die über Anschlüsse
für Endnutzer von Telekommunikationsdienstleistungen verfügen sollen, sind
gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit hochgeschwindigkeitsfähigen
passiven Netzinfrastrukturen (Leerrohre, §3 Abs. 17b TKG) sowie einem
zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten
(§77k (4) Telekommunikationsgesetzt).“
EWE Netz GmbH vom 27.11.2018
Die
Hinweise der EWE NETZ GmbH betreffen die nachfolgende Ebene der
Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich
beachtet.
Bürger und Öffentlichkeit, die Anregungen gegeben
haben (§3 (1) BauGB):
Bürger 1-6 vom 09.02.2019
Das Oberflächenwasser aus dem Baugebiet wird
nach dem Konzept des OOWV erst unterhalb der Engstelle in den Hauptsammler
eingeleitet. Der OOWV plant mittelfristig, dass ein Teil des
Niederschlagswassers aus dem Gebiet östlich der Brink-/Landwehrstraße über die
neu zu bauende Leitung abgeführt wird, wodurch sich die Situation in der
Brinkstraße entspannen wird.
In der Aussprache erläuterte die Verwaltung
auf entsprechende Anfrage, dass zwischen der Planstraße und der Gertrudenstraße
eine Geh-/Radwegverbindung geplant sei. Ein Ausschussmitglied regte an, diese
als Fahrradstraße einzurichten.
Ein Ausschussmitglied begrüßte die konkrete
Benennung der Kompensationsfläche und regte an, auch bei zukünftigen Planungen
so zu verfahren.