Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. IV – 1. Änderung für den Bereich „Landwirtschaftliche Hofstelle Ehrendorfer Straße Nr. 7“ wird beschlossen.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Eigentümer der Hofstelle Ehrendorfer Straße Nr. 7 die Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. IV mit der Bitte beantragt, den Bauteppich im Südwesten des Plangebietes zu erweitern.

 

Der Rohbau des neu errichteten Altenteilerwohnhauses wurde fast vollständig außerhalb des Bauteppichs errichtet. Der Landkreis Vechta hat die Baustelle stillgelegt und dem Eigentümer geraten, einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans an die Stadt Lohne zu richten.

 

Die Gründe für die Standortwahl des Altenteilerwohnhauses und vorzunehmende Ersatzmaßnahmen führt der Eigentümer der Hofstelle in seinem Antrag auf.

 

Die Kosten einer möglichen Änderungsplanung wären vom Antragsteller vollständig zu übernehmen.