Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen wird unter der Maßgabe erteilt, dass das Wohnhaus ein geneigtes Dach sowie einen Abstand von 5 m zu hinteren Baugrenze einhält.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Alte Carumer Straße 6 im rückwärtigen Grundstücksbereich eine ehem. Tischlerei vorhanden sei. Derzeit wird dieser Teil nicht genutzt. Beantragt (Bauvoranfrage) ist im hinteren Grundstücksbereich ein Neubau als Zweifamilienwohnhaus mit drei Einstellplätzen zu errichten.

 

Die Werkstatt soll abgerissen werden, um ein zweigeschossiges Wohnhaus mit zwei Wohnungen zu bauen. Geplant ist das Gebäude mit einem Abstand von 5 m zur hinteren (nordöstlichen) Grenze zu errichten.

 

Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Innenbereich und wird als Misch-/allg. Wohngebiet gem. § 34 BauGB beurteilt. Über die zulässigen Größen bzw. Grenzabstände wird das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz des Landkreises Vechta entscheiden.