Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Nein: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Dem Neubau (Ersatzbau) eines Abstell- und Geräteraumes, Neubau von Dachgauben auf der genehmigten Garage, Stockhoffs Damm 9 (Zerhusen) wird zugestimmt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung auf Neubau (Ersatzbau) eines Abstell- und Geräteraumes und die Errichtung von sechs Dachgauben auf der bereits genehmigten Garage sowie der Ersatzbau auf dem Baugrundstück Stockhoffs Damm (Zerhusen) 9 beantragt wurden. Geplant ist, das Nebengebäude eines ehem. landwirtschaftlichen Betriebes abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der bereits genehmigte Anbau einer Doppelgarage an der Westseite des bestehenden Geräteabstellraumes ist noch nicht ausgeführt worden. Des Weiteren ist beantragt, auf dem Dach des Nebengebäudes mit Garage sechs Dachgauben zu errichten.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB „Bauen im Außenbereich“ zu beurteilen und nur zulässig, wenn diesem öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Der Landkreis Vechta genehmigt ca. 90 m2 als Nebenanlage (Garagen und Abstellräume) für Einfamilienhäuser. Die genehmigte Garage hat eine Grundfläche von 44 m2. Danach ist die bebaute Fläche der Abstellräume auf 56 m2 zu beschränken. Abstellflächen im Dachgeschoss sind nicht vorgesehen. Auf der ehem. Hofstelle stehen weitere landwirtschaftliche Gebäude, die zumindest teilweise als Abstellraum genutzt werden.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Zerhusen und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.