Beschluss: zurückgestellt

Sachverhalt:

 

Mit Mail vom 01.07.2019 beantragt die Firma Delo, den im Lageplan dargestellten Parkstreifen als Werksverkehrsfläche zu nutzen.

 

Die Firma Delo plant auf den werkseigenen Flächen Industriering 19/23 eine Lagerhalle zu errichten. Um eine reibungslose Versorgung des Produktionsflusses zwischen Industriering 3 und 19/23 zu gewährleisten, sei ein Werksverkehr notwendig. Alternativ würden zukünftig LKW zwischen den beiden Standorten pendeln.

Der Parkstreifen soll genutzt werden, um mit Staplern Rohstoffe und Halbfertigwaren zu transportieren. Die Stapler sind für den Straßenverkehr zugelassen.

 

Die Firma Delo möchte den Parkstreifen langfristig von der Stadt Lohne pachten. Eine Absperrung zum Verkehrsraum würde durch die Firma Delo errichtet.

 

Verwaltungsseitig bestehen gegen die Nutzung keine Bedenken, wenn folgende Punkte beachtet werden:

 

·         Die Absperrung zum Verkehrsraum ist durch einen Stabgitterzaun in 1,80 m Höhe sicherzustellen. Der Zaun ist im Übergangsbereich Rinne – Parkplatzpflaster aufzustellen. Neben der Asphaltfahrbahn ist ein Sicherheitsabstand von 50 cm einzuhalten.

·         Die Firma Delo muss eine gefahrlose Querung der Stapler über den Industriering gewährleisten. Die Stapler haben keine Vorfahrt gegenüber dem Verkehr auf dem Industriering und müssen entsprechend umsichtig fahren.

·         Die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht obliegt der Firma Delo.

·         Arbeiten an vorhandene Versorgungsleitungen (Straßenbeleuchtung, Gas, Wasser, Strom, TK) müssen ständig möglich sein.