Sitzung: 13.08.2019 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 4
Vorlage: 61/029/2019
Beschlussvorschlag:
a) Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.
b) Der Bebauungsplan Nr. 86/I – 3. Änderung für den Bereich zwischen den Straßen „An der Kirchenziegelei, Lindenstraße und Vechtaer Straße (Nordtangente)“ sowie die Begründung werden erneut öffentlich ausgelegt.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86/I – 3. Änderung für den Bereich zwischen den Straßen „An der Kirchenziegelei, Lindenstraße und Vechtaer Straße (Nordtangente)“ sowie die Begründung hierzu vom 11.06.2019 bis zum 12.07.2019 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.
Landkreis Vechta vom 12.07.2019
Der Anregung, die zu erhaltenen Einzelbäume
mit zusätzlichen Schutz-/Ersatzvorschriften zu versehen, wird entsprochen. Mit
diesen weitergehenden Vorschriften ist der Erhalt auch innerhalb überbaubarer
Grundstücksflächen zu gewährleisten. Damit wird der Schutz der Bäume gesichert.
Entgegen bisherigen Überlegungen soll jedoch
einer möglichen Erweiterung des Hallenbades mehr Spielraum zugestanden werden.
Deshalb wird die konkrete Schutzfestsetzung
eines Baumes südöstlich des Hallenbades zurückgenommen. Es verbleit dort allein
eine Kennzeichnung des Baumstandortes, um später bewusste Entscheidungen über
einen Erhalt oder gegebenenfalls eine Beseitigung zu ermöglichen.
Die Begründung des Bebauungsplanes enthält
bereits die Beschreibung des Ersatzlebensraumes der Feldlerche als
Grünlandextensivierung. Die Kompensation erfolgt auf der Fläche: Gemarkung
Lohne, Flur 13, Flurstück Nr. 42. Die Stadt hat die Fläche von einer Erbengemeinschaft
langjährig gepachtet. Die Fläche ist zwischenzeitlich an einen
Nebenerwerbslandwirt unterverpachtet und mit Bewirtschaftungsauflagen versehen
worden. Danach erfolgt eine relativ späte (Oktober / November) oder eine sehr
frühe (Februar / März) Mahd. Alternativ kann eine Winterbeweidung vorgenommen
werden. Für die Feldlerche steht damit ab März eine kurzrasige Vegetation zur
Verfügung. Ab Juni / Juli kann dann auch eine Beweidung (z.B. mit Schafen /
Galloways) stattfinden. Bis zum Satzungsbeschluss erfolgt zudem eine
Flächeneinzäunung.
Die Funktionsfähigkeit dieses
Ersatzlebensraums wird – wie angeregt – der UNB gegenüber spätestens zum
Baubeginn nachgewiesen.
Die Begründung des Planes wird entsprechend
ergänzt.
Der Anregung, den Fledermausschutz bis zum
30. November zu verlängern, wird entsprochen und der Hinweis Nr. 4 in der
Planzeichnung korrigiert.
Deutsche
Telekom Technik GmbH vom 28.06.2019
Die Hinweise zu Telekommunikationslinien betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich beachtet.
EWE
Netz GmbH vom 11.06.2019
Die Hinweise zum Leitungsnetz betreffen die nachfolgende Ebene
der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich
beachtet.
Gascada
vom 13.06.2019
Die Hinweise zu Leitungen sowie Kompensationsflächen werden zur Kenntnis
genommen.
Bundesamt
für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom
04.06.2019
Die Hinweise zu Belangen des Flugbetriebes werden zur Kenntnis genommen.
Bürger 1 vertreten durch Rechtsanwalt vom
02.07.2019
Das Flurstück 60/1
in der Flur 17 befindet sich im privaten Eigentum und dient aufgrund früherer
privatrechtlicher Vereinbarungen dem Stellplatzbedarf der Gaststätte
Schellohner Weg 59 und des Gymnasiums.
Deshalb wird von
der bislang vorgesehenen Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche Abstand genommen
und gemäß § 9 (1) Nr. 4 BauGB eine „Fläche für Nebenanlagen / Stellplatzanlage“
festgesetzt.
Die Planzeichnung
wird zur Berücksichtigung der privatrechtlichen Belange entsprechend geändert
und die Baugrenze in diesem Zusammenhang zurückgenommen.
Im weiteren Planverfahren wird zur
Lindenstraße entsprechend des Ursprungsplans aus Verkehrssicherheitsaspekten in
der Planzeichnung ein Zu- und Abfahrtsverbot ergänzt.
In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage, dass vom Bauherrn Landkreis Vechta aufgrund des gekündigten Vertrages an anderer Stelle auf dem Gelände Parkplätze geschaffen werden sollen.
Bürgermeiste Gerdesmeyer ergänzte, dass in dieser Angelegenheit noch Gespräche mit dem Landkreis Vechta und der Eigentümerin geführt werden sollen.