Sitzung: 24.09.2019 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3
Vorlage: 61/027/2019
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Möglichkeiten aufzuzeigen,
um das Interesse und die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Erhalt und das
Pflanzen von Bäumen zu stärken.
Die SPD-Fraktion hält es für sinnvoll, eine
Baumschutzsatzung sowie ein Kataster aller geschützten und schutzwürdigen Bäume
und Baumgruppen für das Gemeindegebiet Lohne zu erstellen.
In einer „Satzung zum Schutz von Bäumen als
geschützte Landschaftsbestandteile“ (Baumschutzsatzung) kann geregelt werden,
dass die in der Satzung beschriebenen Bäume etc. nicht entfernt werden dürfen
und unter welchen Umständen Bäume entfernt, zerstört, geschädigt oder in ihrem
Aufbau wesentlich verändert werden dürfen. Die Art und Ausgestaltung einer
Baumschutzsatzung kann sehr verschieden sein, denn jede Stadt kann selber
entscheiden, was sie schützen möchte. Eine Baumschutzsatzung legt den
Geltungsbereich, Schutzzweck, Schutzgegenstand, verbotene Handlungen, Schutz-
und Pflegemaßnahmen, Ausnahmen, Genehmigungsverfahren, Verfahren bei
Bauvorhaben, Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen, Folgebeseitigung sowie
Ordnungswidrigkeiten fest. Häufig werden Bäume ab einem gewissen Stammumfang
(z.B. ab 80 cm in 1 m Höhe) und je nach Baumart (z.B. Laub- und
Nadelbäume) durch die Satzung geschützt.
Grundlage für den Beschluss einer Satzung
über den Schutz des Baum-, Hecken- und Gehölzbestandes (Baumschutzsatzung) sind
§§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBI., S.576) in der zurzeit geltenden
Fassung sowie § 29 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29.07.2009
(BGBI. I 2009, S. 2542) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 2
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
vom 19.02.2010 (Nds. GVBI., 2010, S. 104) in der jeweils zurzeit geltenden
Fassung, § 15 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 bis 3 NAGBNatSchG, §§ 41 Abs. 1 und 42
Abs. 1 NAGBNatSchG sowie §§ 67 und 68 Abs. 1 und 2 BNatSchG.
Anstelle einer pauschalen Beschreibung der
geschützten Bäume können zusätzlich oder eigenständig Baumkataster angelegt
werden. Mit einem Baumkataster werden die Schutzobjekte einzelheitlich
aufgenommen. Das Verzeichnis enthält alle Bäume im Geltungsbereich, die
geschützt werden sollen. Dazu werden Schutzkriterien festgelegt, z.B.
ökologische, historische und ortsbildprägende, ästhetische Werte und das
Gemeindegebiet wird systematisch abgegangen und jeder entsprechend
schutzwürdige Baum wird mit seinen wesentlichen Daten katalogisiert. Neben der
Gehölzart und dem Standort (Grundstücksbezeichnung, Hauseigentümer, ungefährer
Standort auf dem Grundstück) und Angaben zur Stärke und (geschätzter) Höhe des
Baumes sollten auch Vitalität, erkennbare Schäden und potenzielle
Beeinträchtigungen festgehalten werden. Ein Foto und ein Karteneintrag ergänzen
den Eintrag ins Kataster.
Der finanzielle Aufwand durch die Erarbeitung
einer Baumschutzsatzung beträgt laut Kostenvoranschlag durch ein Fachbüro ca.
12.000 €. Die Kosten für die Erstellung eines Baumkatasters sind nicht
kalkulierbar (Minimum 50 € pro Baum), weil die Anzahl der zu
untersuchenden Bäume unbekannt ist. Die Kosten für die Baumkontrollen (2x
jährlich) sind aus dem genannten Grund ebenfalls nicht kalkulierbar. Je Baum
und Prüfung sind jährlich 20 € zu kalkulieren.
Bezüglich des personellen Aufwandes ist eine
empirische Untersuchung zur Verbreitung, Ausgestaltung und Effektivität von
Baumschutzverordnungen zugrunde gelegt worden und mit Erfahrungswerten anderer
Kommunen in Niedersachsen verglichen worden, wonach ca. 100 Anträge auf
Befreiung bzw. Ausnahme pro Jahr bearbeitet werden müssen.
Zudem ist eine Umfrage mithilfe des
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund unter den Mitgliedsgemeinden des
NSGB von der Stadt Lohne gestartet worden, um Erfahrungen der Gemeinden mit
einer Baumschutzsatzung zu erhalten. Bislang haben 39 Gemeinden an der Umfrage
teilgenommen, wovon acht Gemeinden eine Baumschutzsatzung haben. Aktuell
überarbeiten zwei Gemeinden ihre Satzung und eine Gemeinde überlegt die
Aufhebung der Baumschutzsatzung. Insgesamt zeigt die Umfrage im Gesamtbild
aller befragten Gemeinden (z.B. politische Diskussion zur Aufstellung der
Baumschutzsatzung), dass eher negative als positive Erfahrungen mit der Satzung
gemacht wurden und auf Alternativen für den Baumschutz zurückgegriffen wurde.
Eine Alternative stellen Festsetzungen von
Pflanz- und Erhaltungsgeboten in Bebauungsplänen dar. Aktuell sind in Lohne
bereits 1108 Bäume zur Erhaltung in Bebauungsplänen festgesetzt. Zusätzlich
werden Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Flächen mit Bindung für
Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, anzupflanzende Bäume, Flächen für Wald
sowie Flächen von Schutzgebieten und Schutzobjekten in den Bebauungsplänen
festgesetzt.
In der Diskussion sprachen sich verschiedene
Ausschussmitglieder gegen den Erlass einer Baumschutzsatzung aus. Vielmehr
wurde die Auffassung vertreten, dass es sinnvoller sei, andere Anreize für das
Pflanzen und den Erhalt von Bäumen zu schaffen. Der finanzielle Aufwand, der
mit einer Baumschutzsatzung einhergehe, könne besser für alternative Maßnahmen
verwendet werden.
Der Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion sprach
sich für den Erlass einer Baumschutzsatzung aus. Nach seiner Auffassung sei die
Lohner Bevölkerung eher positiv gegenüber einer Baumschutzsatzung eingestellt.
Im Anschluss an die Beratung stimmte der
Ausschuss wie folgt ab (Ausschussmitglied Blömer war bei den Abstimmungen nicht
anwesend):
Beschlussempfehlung:
Der Erlass einer Baumschutzsatzung wird
beschlossen.
Mehrheitlich abgelehnt
Jastimmen: 3, Neinstimmen: 9, Enthaltungen: 1