Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Möglichkeiten aufzuzeigen, um das Interesse und die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Erhalt und das Pflanzen von Bäumen zu stärken.


Die SPD-Fraktion hält es für sinnvoll, eine Baumschutzsatzung sowie ein Kataster aller geschützten und schutzwürdigen Bäume und Baumgruppen für das Gemeindegebiet Lohne zu erstellen.

 

In einer „Satzung zum Schutz von Bäumen als geschützte Landschaftsbestandteile“ (Baumschutzsatzung) kann geregelt werden, dass die in der Satzung beschriebenen Bäume etc. nicht entfernt werden dürfen und unter welchen Umständen Bäume entfernt, zerstört, geschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden dürfen. Die Art und Ausgestaltung einer Baumschutzsatzung kann sehr verschieden sein, denn jede Stadt kann selber entscheiden, was sie schützen möchte. Eine Baumschutzsatzung legt den Geltungsbereich, Schutzzweck, Schutzgegenstand, verbotene Handlungen, Schutz- und Pflegemaßnahmen, Ausnahmen, Genehmigungsverfahren, Verfahren bei Bauvorhaben, Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen, Folgebeseitigung sowie Ordnungswidrigkeiten fest. Häufig werden Bäume ab einem gewissen Stammumfang (z.B. ab 80 cm in 1 m Höhe) und je nach Baumart (z.B. Laub- und Nadelbäume) durch die Satzung geschützt.

 

Grundlage für den Beschluss einer Satzung über den Schutz des Baum-, Hecken- und Gehölzbestandes (Baumschutzsatzung) sind §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBI., S.576) in der zurzeit geltenden Fassung sowie § 29 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBI. I 2009, S. 2542) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBI., 2010, S. 104) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung, § 15 Abs. 4 in Verbindung mit  Abs. 1 bis 3 NAGBNatSchG, §§ 41 Abs. 1 und 42 Abs. 1 NAGBNatSchG sowie §§ 67 und 68 Abs. 1 und 2 BNatSchG.

 

Anstelle einer pauschalen Beschreibung der geschützten Bäume können zusätzlich oder eigenständig Baumkataster angelegt werden. Mit einem Baumkataster werden die Schutzobjekte einzelheitlich aufgenommen. Das Verzeichnis enthält alle Bäume im Geltungsbereich, die geschützt werden sollen. Dazu werden Schutzkriterien festgelegt, z.B. ökologische, historische und ortsbildprägende, ästhetische Werte und das Gemeindegebiet wird systematisch abgegangen und jeder entsprechend schutzwürdige Baum wird mit seinen wesentlichen Daten katalogisiert. Neben der Gehölzart und dem Standort (Grundstücksbezeichnung, Hauseigentümer, ungefährer Standort auf dem Grundstück) und Angaben zur Stärke und (geschätzter) Höhe des Baumes sollten auch Vitalität, erkennbare Schäden und potenzielle Beeinträchtigungen festgehalten werden. Ein Foto und ein Karteneintrag ergänzen den Eintrag ins Kataster.

 

Der finanzielle Aufwand durch die Erarbeitung einer Baumschutzsatzung beträgt laut Kostenvoranschlag durch ein Fachbüro ca. 12.000 €. Die Kosten für die Erstellung eines Baumkatasters sind nicht kalkulierbar (Minimum 50 € pro Baum), weil die Anzahl der zu untersuchenden Bäume unbekannt ist. Die Kosten für die Baumkontrollen (2x jährlich) sind aus dem genannten Grund ebenfalls nicht kalkulierbar. Je Baum und Prüfung sind jährlich 20 € zu kalkulieren.

Bezüglich des personellen Aufwandes ist eine empirische Untersuchung zur Verbreitung, Ausgestaltung und Effektivität von Baumschutzverordnungen zugrunde gelegt worden und mit Erfahrungswerten anderer Kommunen in Niedersachsen verglichen worden, wonach ca. 100 Anträge auf Befreiung bzw. Ausnahme pro Jahr bearbeitet werden müssen.

 

Zudem ist eine Umfrage mithilfe des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund unter den Mitgliedsgemeinden des NSGB von der Stadt Lohne gestartet worden, um Erfahrungen der Gemeinden mit einer Baumschutzsatzung zu erhalten. Bislang haben 39 Gemeinden an der Umfrage teilgenommen, wovon acht Gemeinden eine Baumschutzsatzung haben. Aktuell überarbeiten zwei Gemeinden ihre Satzung und eine Gemeinde überlegt die Aufhebung der Baumschutzsatzung. Insgesamt zeigt die Umfrage im Gesamtbild aller befragten Gemeinden (z.B. politische Diskussion zur Aufstellung der Baumschutzsatzung), dass eher negative als positive Erfahrungen mit der Satzung gemacht wurden und auf Alternativen für den Baumschutz zurückgegriffen wurde.

 

Eine Alternative stellen Festsetzungen von Pflanz- und Erhaltungsgeboten in Bebauungsplänen dar. Aktuell sind in Lohne bereits 1108 Bäume zur Erhaltung in Bebauungsplänen festgesetzt. Zusätzlich werden Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Flächen mit Bindung für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, anzupflanzende Bäume, Flächen für Wald sowie Flächen von Schutzgebieten und Schutzobjekten in den Bebauungsplänen festgesetzt.

 

In der Diskussion sprachen sich verschiedene Ausschussmitglieder gegen den Erlass einer Baumschutzsatzung aus. Vielmehr wurde die Auffassung vertreten, dass es sinnvoller sei, andere Anreize für das Pflanzen und den Erhalt von Bäumen zu schaffen. Der finanzielle Aufwand, der mit einer Baumschutzsatzung einhergehe, könne besser für alternative Maßnahmen verwendet werden.

 

Der Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion sprach sich für den Erlass einer Baumschutzsatzung aus. Nach seiner Auffassung sei die Lohner Bevölkerung eher positiv gegenüber einer Baumschutzsatzung eingestellt.

 

Im Anschluss an die Beratung stimmte der Ausschuss wie folgt ab (Ausschussmitglied Blömer war bei den Abstimmungen nicht anwesend):

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Erlass einer Baumschutzsatzung wird beschlossen.

 

Mehrheitlich abgelehnt

Jastimmen: 3, Neinstimmen: 9, Enthaltungen: 1