Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Beschlussempfehlung:

 

Die 1. Nachtragssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019 werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Veränderung der veranschlagten Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Aus-Zahlungen werden auch im Haushaltsjahr 2019 durch den Erlass einer Nachtragssatzung geregelt. Nach dem anliegenden Entwurf erhöhen sich im Ergebnishaushalt die ordentlichen Erträge von 49.375.500 € auf 50.101.500 € (+ 726.000 €). Ursache sind hauptsächlich Veränderungen bei den einzelnen Steuerarten, die aufgrund der Entwicklung im Haushaltsjahr oder wegen der Prognosezahlen der Steuerschätzung erwartet werden

·           Erhöhung des Gewerbesteueransatzes von 20,8 Mio. € auf 21,5 Mio. €

·           Senkung des Einkommensteueransatzes von 12,460 Mio. € auf 12.110 Mio. €.

·           Erhöhung des Umsatzsteueransatzes von 2,560 Mio. € auf 2,810 Mio. €.

·           Senkung des Ansatzes für Schlüsselzuweisungen des Landes aus dem Finanzausgleich von 0,520 Mio. € auf 0,348 Mio. €.

 

Die Gesamtsumme der geplanten Aufwendungen steigt von 46,522 Mio. € auf 46,914 Mio. €

(+ 391.500 €). Durch die vom Landkreis Vechta in Aussicht gestellte Senkung der Kreisumlage um zwei Punkte auf 35 Punkte sowie wegen der geringeren Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen sinkt der Ansatz für die abzuführende Kreisumlage von 12,550 Mio. € um 748.000 € auf 11,802 Mio. €. Die in 2019 abzuführende Gewerbesteuerumlage muss um 140.000 € höher auf 4,18 Mio. € festgesetzt werden. Der Ergebnishaushalt weist somit im Nachtrag einen planmäßigen Überschuss in Höhe von 3.188.000 € aus (bisher: 2,854 Mio. €). Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit steigen planmäßig von 12.060.000 € auf 18.485.000 € (+ 6,425 Mio. €). Hauptursache hierfür sind steigende Planansätze für den Erwerb von Grundstücken. Hinzu kommen noch größere Baumaßnahmen im Rahmen der Bereitstellung von Parkraum. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-Fördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht verändert. Der Gesamtbetrag der planmäßigen Einzahlungen verändert sich von 52.440.500 € auf 53.622.500 € und der Gesamtbetrag der Auszahlungen von 54.926.600 € auf 61.743.100 €. Der Gesamtbetrag der im Jahr 2019 möglichen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.680.000 € erhöht sich um 7.525.000 € auf 9.205.000 €. Folgende Sachverhalte werden hierdurch im Nachtrag geregelt:

Inv.-Nr. 18/024 Erweiterung der von-Galen-Schule                                          1.350.000 €

Inv.-Nr. 19/031 Bau eines Parkhauses am Krankenhaus                                 2.000.000 €

Inv.-Nr. 19/033 Neubau eines zweigeschossigen Parkdecks Vogtstraße         2.300.000 €

Inv.-Nr. 19/034 Zuschuss Anbau zwei Krippengruppen St. Stefan                   1.550.000 €

Inv.-Nr. 19/040 Dachsanierung Sporthalle Adenauerring                                     325.000 €

 

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung sowie der Stellenplan bleiben unverändert. Wesentliche Veränderungen von Haushaltsansätzen sind im Vorbericht erläutert.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder stellte die Änderungen zum bisherigen Haushalt ausführlich dar. Bürgermeister Gerdesmeyer ergänzte, dass für die geplante Dachsanierung bei der Sporthalle am Adenauerring eventuell auch eine Förderung aus dem Sportstättenförderprogramm beantragt werde. Ein Ausschussmitglied sieht in dem vorgelegten Haushalt insgesamt kein „Umdenken“ und weist mit Blick auf den ausgewiesenen Wert in Höhe von 5,5 Mio. € für den Kauf von Wertpunkten auf den fortwährenden Raubbaukapitalismus hin. Von anderer Seite wurde die Mittelbereitstellung für das geplante Tanzhaus „Stage Seven“ angesprochen und die für das Parkhaus am Krankenhaus eingestellten Mittel in Höhe von 2 Mio. € als verfrüht bezeichnet. Demzufolge könne keine Zustimmung zum Nachtragshaushalt erteilt werden. Andere Ausschussmitglieder bezeichneten eben diese Mittel als wichtiges Signal auch in Bezug auf das Ärztehaus und die Krankenpflegeschule. Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte hierzu den aktuellen Sachstand bzgl. der Krankenpflegeschule. Insbesondere die Finanzierungszusage des Landes, die nur von Jahr zu Jahr erfolgt, erschwert hier eine Kalkulation und solide Finanzierung des Investors. In jedem Fall bestehe das Bestreben der Stadt Lohne, die Krankenpflegeschule in Lohne zu etablieren ggf. durch eine eigene Bautätigkeit in Verbindung mit dem geplanten Parkhaus.