Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Golfclub Lohne-Brettberg e.V. erhält einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 25.000 €.  

 


Sachverhalt:

 

Mit zwei Schreiben vom 09.08.2019 beantragt der Golfclub Lohne-Brettberg e.V.

1.)   eine Bezuschussung für die laufende Unterhaltung der Golfanlage in einer Höhe von 25.000 € pro Jahr

2.)   eine einmalige Bezuschussung in Höhe von 20.000 € für die unvorhergesehene Investitionen eines neuen Brunnens sowie von 5.000 € für die Anschaffungskosten einer neuen Bewässerungspumpe.

 

Zu 1.) Seit 20 Jahren betreibt der Golfclub Lohne-Brettberg seinen Golfplatz. Auf einer Gesamtfläche von 78 ha nutzen derzeit insgesamt 510 Mitglieder (Stand 2018), davon 367 Vollmitglieder, das Angebot der Golfanlage. Dabei ist die Zahl der Vereinsmitglieder seit dem Jahr 2010 (630 Mitglieder) rückläufig. Der Golfclub hat in den letzten 20 Jahren keine laufenden Zuschüsse beantragt oder erhalten. Er weist darauf hin, dass eine weitere Erhöhung der Mitgliedsbeiträge von derzeit 1200 € p.a. je Vollmitgliedschaft und 150 € p.a. bei Ermäßigungen voraussichtlich keine höheren Einnahmen generieren wird, da in diesem Fall mit weiteren Austritten und Abwanderungen zu konkurrierenden Golfclubs zu rechnen ist. Eine Senkung der laufenden Kosten von (laut Wirtschaftsplan 2019) 587.000 € sei ebenfalls beim Erhalt des jetzigen Standards nicht möglich. Für 2019 weist der Wirtschaftsplan ein Defizit von 41.000 € aus, das auch in den Folgejahren nicht geringer ausfallen dürfte. Daher habe sich der Verein entschlossen, bei der Stadt Lohne einen Zuschussantrag zu stellen.

 

Zu 2.) In seinem Antragschreiben weist der Golfclub darauf hin, dass im April 2019 über Nacht der einzige Brunnen ausgefallen ist. Da ansonsten eine Bewässerung und Benutzung der Golfanlage nicht möglich gewesen wäre, seien die unverzügliche Bohrung eines neuen Brunnens sowie die Anschaffung einer neuen Pumpe erforderlich gewesen. Aufgrund dieser unvorhersehbaren Umstände bittet der Golfclub um eine Sonderzuwendung, da die Mittel für diese Maßnahme nicht aus Rücklagen gedeckt werden konnten und nicht eingeplant waren oder hätten werden können

 

Nach den §§ 5 und 7 der Sportförderrichtlinien der Stadt Lohne erfolgt die Förderung der in der Richtlinie nicht ausdrücklich genannten Sportvereine durch Einzelbeschluss des Verwaltungsausschusses.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder stellte die defizitäre Situation dar und ergänzte, dass Einnahmen zunächst über Mitgliederbeiträge abzudecken seien. Danach stellte ein Ausschussmitglied heraus, dass es nicht Aufgabe der Kommune sei, für einen Mitgliederschwund einzuspringen. Zur angegebenen Gesamtfläche von 78 ha wurde ausgeführt, dass diese sehr hoch erscheine und es eher 62 bis 65 ha sind, wobei die Spielfläche wohl eine Fläche zur Größe von etwa 50 ha umfasse. Herausgestellt wurden die Verdienste des Vereins und die Bedeutung des Golfclubs für Lohne; auch als Standortfaktor mit Blick auf die Fachkräfte. Weiter wurden die Gemeinnützigkeit und auch die Jugendarbeit genannt, die unterstützt werden müsse. Es wurde von einem Ausschussmitglied ergänzt, dass es in früheren Zeiten schon einmal einen Zuschuss in Höhe von 60.000 DM für den Ausbau eines Weges gegeben hat. Im weiteren Diskussionsverlauf sprachen sich verschiedene Ausschussmitglieder für eine einmalige Förderung in Höhe von 25.000 € aus. Über diesen Antrag ließ der Ausschussvorsitzenden abstimmen.