Sitzung: 01.10.2019 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 20/041/2019
Beschlussvorschlag:
Die
kath. Kirchengemeinde St. Gertrud Lohne erhält für die Schaffung von zwei
Krippengruppen inkl. der damit verbundenen Umbauarbeiten im Hauptgebäude
seitens der Stadt Lohne einen Zuschuss in Höhe von 90 % der anfallenden Kosten,
maximal jedoch 1,67 Millionen €. Die durch die Förderung erstellten Gebäude
sind für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren für die Nutzung als
Kindertagesstätte zu verwenden.
Sachverhalt:
Nachdem
der Verwaltungsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Jugend,
Familien, Senioren und Soziales im Februar 2019 den Grundsatzbeschluss fasste,
die Erweiterung der o.g. Einrichtung um zwei Krippengruppen zu bezuschussen,
hat die katholische Kirchengemeinde St. Gertrud als Bauherrin das
Architekturbüro Nordlohne beauftragt, einen Vorentwurf zu fertigen und eine
erste Kostenschätzung abzugeben.
Bei
der Baumaßnahme handelt es sich um eine weitere Erweiterung an dem 1975 als
ursprünglich dreigruppigem Kindergarten errichteten Gebäude. Ende der 1970er
Jahre fand die Ausweitung auf eine vierte Gruppe statt, der Anfang der 1990er
Jahre die Erweiterung um eine fünfte Gruppe folgte. Ende der 1990er Jahre wurde
nach internen weiteren Umbauarbeiten eine Turnhalle geschaffen.
Die
Vorplanung des Büros Nordlohne sieht die Errichtung von zwei
Krippengruppenräumen inkl. zwei Sanitärräumen sowie zwei Ruheräumen vor.
Außerdem wird es durch die Erweiterung der Personalstärke um sechs Personen
notwendig, den dann zu klein gewordenen Personalraum im Kindergarten neu zu
gestalten. Das Büro Nordlohne schlägt hierfür eine Neuerrichtung im Rahmen
dieser Baumaßnahme vor, so dass ein Personalraum von circa 46 m² Größe
entsteht. Der bisherige Personalraum im Altgebäude soll im Trockenbau in zwei
Intensivräume umgewandelt werden, da die Kita St. Stefan, die drei
Integrationsgruppen vorhält, regelmäßig Platzbedarf für Besprechungen und
Sonderbetreuungen benötigt. Auch das bestehende Kindercafé soll räumlich leicht
verlegt werden. Der Planer wies darauf hin, dass auch die bestehende Heizanlage
einer Überarbeitung bedürfe: daher ist hier die Schaffung einer neuen zentralen
modernen Heizungsanlage für das Gesamtgebäude im Übergangsbereich zum Neubau
vorgesehen.
Zusätzlich
zu den o.g. Betreuungsräumen sieht das Büro Nordlohne die Schaffung weiterer
Nebenflächen vor. Hierzu zählt unter anderem ein eigener Bewegungsraum von ca. 34
m², da die jetzige Turnhalle von circa 100 m² bereits durch die fünf
Kindergartengruppen in vollem Umfang belegt werde. Insgesamt stelle der Neubau
nicht nur einen Anbau, sondern quasi eine autarke neue Anlage dar.
Herr
Eilermann von der Landesschulbehörde hat im Rahmen einer Trägerberatung bereits
mitgeteilt, dass zu dem geplanten Vorhaben keine Bedenken bestehen, solange es
eine direkte Anbindung an die bestehende Einrichtung gibt.
Bei
einer vom Büro Nordlohne geschätzten Investitionssumme von 1,85 Millionen € (inkl.
Einrichtung) gewährt das BMO Vechta einen Anteil von 10 % als investive
Beihilfe. Der Restbetrag von 90 % gleich 1,67 Millionen Euro soll, da eine
Eigenbeteiligung der örtlichen Kirchengemeinde im Finanzierungssystem nicht
vorgesehen ist, durch die Stadt Lohne getragen werden. Die Geltungsdauer der
aktuell geltenden niedersächsischen Richtlinie zum Ausbau der Tagesbetreuung (RAT)
wurde vor kurzem bis zum September 2021 verlängert. Hiernach kann eine
Bezuschussung in Höhe von 12.000 € je geschaffenem Krippenplatz erfolgen,
soweit noch Haushaltsmittel des Landes zur Verfügung stehen. Durch den
Landkreis erfolgt eine Kofinanzierung in Höhe von 2.800 € je geschaffenem
Krippenplatz. Für die Krippengruppen ergibt sich somit eine Förderung in Höhe
von 444.000 €.
Beratungsverlauf:
Architekt Thomas Nordlohne stellte die Planungen anhand von Lageplänen und Ansichten vor und erläuterte insbesondere die autarke Situation mit eigenständiger technischer Gebäudeausstattung des Erweiterungsbaues. Als Grundlage für die Kostenkalkulation, die mit einem 15 %igen Aufschlag versehen wurde, diente das städtische Objekt „Pariser Straße“. Die Kosten wurden über die m²-Zahl umgerechnet. Die Ausstattungskosten kommen noch hinzu. Herr Nordlohne wies auf die Eingeschossigkeit verbunden mit der geplanten Holzbalkendecke hin. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen, wobei von einer 15-monatigen Bauzeit auszugehen ist. In der folgenden Diskussion wurde die Frage einer möglichen Aufstockung aufgeworfen. Lt. Herrn Nordlohne ist die Gründung des Gebäudes hierfür ausgelegt – allerdings müsse in dem Fall die Be- und Entlüftung geändert werden. Ebenso entstehen höhere Kosten, wenn bereits jetzt eine Betondecke erstellt wird. Ergänzend kam ein Hinweis, dass die Kita mit dann sieben Gruppen bereits die von § 7 KiTaG empfohlene Richtgröße überschreiten werde und ein weiterer Ausbau an dieser Stelle nicht zwingend angestrebt werde.