Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisvolkshochschule Vechta e.V., Lindenstraße 49, Lohne, erhält in den Jahren 2019 – 2021 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 13.000 €.

 


Sachverhalt:

 

Von 1986 bis zum Jahr 2003 erhielt das Kreisbildungswerk Vechta mit damaligem Verwaltungssitz in Lohne (Schulstraße 8) einen jährlichen Zuschuss zur Erwachsenenbildungsarbeit, zuletzt in Höhe von 13.000 €. Im Rahmen des 2003 erfolgten Kaufs des Gebäudes Lindenstraße 49 wurde als Teil der Kaufpreiszahlung vereinbart, für einen Zeitraum von 15 Jahren die Zuschusszahlung auszusetzen. Seit dem Jahr 2003 haben sich in der Erwachsenenbildung größere Veränderungen ergeben. Unter anderem haben sich das Kreisbildungswerk Vechta e.V. und die Volkshochschule Vechta e.V. zur Kreisvolkshochschule Vechta e.V. zusammengeschlossen, die immer noch ihren Sitz im o.g. Lohner Gebäude hat.

 

Nach Ablauf der o.g. 15 Jahre beantragt die KVHS Vechta e.V. mit Schreiben vom 21.01.2019 die Wiederaufnahme des Zuschusses in der bis 2003 gezahlten Höhe. Aufgrund der Tatsache, dass eine enge Abstimmung der Fortbildungsprogramme mit dem Ludgerus-Werk Lohne e.V. erfolgt, hält die KVHS derzeit in Lohne nur noch in sehr geringem Umfang Angebote der allgemeinen Erwachsenenbildung im Familien- und Seniorenbereich vor. Fast alle Veranstaltungen der KVHS werden in Vechta oder Visbek angeboten. Schwerpunkte des noch in Lohne durchgeführten Unterrichts sind daher Integrationskurse für das BAMF sowie Angebote für den nachträglichen Haupt- und Realschulabschluss. Hinzu kommen noch einige Kurse im Bereich der beruflichen Weiterbildung. Aus diesem Grund zielt der Zuschussantrag auch auf eine „institutionelle Förderung“. Laut Haushaltsplan bezuschussen z.B. der Landkreis Vechta mit 37.000 € und die Stadt Vechta mit 66.000 € p.a. die Arbeit der KVHS. Im Haushaltsplan der Stadt Lohne 2019 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € bereitgestellt.

 

Beratungsverlauf:

 

Nachdem Stadtkämmerer Theder den Sachverhalt dargelegt hatte, wurde auf die im Antragsschreiben fehlende Begründung hingewiesen. Zudem wurde gefordert, dass für eine weitere Beratung zunächst ein Überblick über die finanzielle Situation der KVHS gegeben werden müsse und die Angelegenheit bis zur Klärung in die Fraktionen zurückgestellt werden solle.