Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lohne veräußert den Grundstücksstreifen zwischen den Wohngrundstücken an der Bussardstraße/Sperberweg und dem Hopener Mühlenbach parzellenweise an die angrenzenden Eigentümer. Der Kaufpreis beträgt 40 €/m² und hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2021. Alternativ kann die Fläche zu einen Pachtpreis von jährlich 1 €/m² angepachtet werden.


Sachverhalt:

 

Im rückwärtigen Bereich der Wohnbaugrundstücke auf der Südseite der Bussardstraße / Sperberweg verläuft ein städtischer Grünstreifen am Hopener Waldbach, der den jeweiligen Anliegern seit Mitte der 70er Jahre zur gärtnerischen Nutzung gegen eine geringfügige Pacht überlassen wurde. Einige Eigentümer haben ihre dortigen Wohnhäuser in den vergangenen Jahren veräußert, so dass die Käufer angefragt haben, ob die städtische Fläche auch zu erwerben sei. Nach Mitteilung des Bauamtes wird dieser außerhalb des Bebauungsplanes liegende Grundstücksstreifen für öffentliche Zwecke nicht benötigt und kann an die jeweils angrenzenden Eigentümer veräußert werden. Ein städtischer Unterhaltungsweg in eine Breite von 5 bis 6 m bleibt oberhalb der Böschungskante am Hopener Waldbach bestehen. Die Größen der einzelnen Flächen liegen zwischen 145 m² und 500 m² und sind im beigefügten Lageplan dargestellt. In Anlehnung an den Grundstückmarktbericht 2019, wonach der Kaufpreis für private Grünflächen und Hausgärten bei rund 30 % des Bodenrichtwertes (BRW 2018 = 125 €/m²) liegt, wurde verwaltungsseitig zunächst ein Kaufpreis in Höhe von 38 €/m² vorgeschlagen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Notar – und Vermessungskosten von den Käufern und der Stadt jeweils zu Hälfte getragen werden. In einer Versammlung mit allen betroffenen Eigentümern Mitte Januar fand dieses Angebot grundsätzlich Zustimmung, wobei eine Bindefrist für dieses Kaufpreisangebot bis zum 31.12.2021 vorgesehen ist und alternativ die Fläche für einen Pachtzins in Höhe von 1 €/m² weitergepachtet werden kann.

 

Beratungsverlauf:

 

Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Finanzausschusses am 26.3. und in der Verwaltungsausschusssitzung am 30.4. behandelt. Für den Verwaltungsvorschlag fand sich zuletzt keine Mehrheit, so dass zwischenzeitlich für die betroffenen Flächen ein Gutachten über den Verkehrswert eingeholt wurde. Dieses Gutachten wurde mit einer kurzen Erläuterung den Anliegern und auch den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Danach beträgt der Wert der Grundstücksflächen bezogen auf den Stichtag 01.10.2018 insgesamt 40 €/m², so dass nun verwaltungsseitig dieser Kaufpreis empfohlen wird. Es erfolgte ein Hinweis an die Verwaltung, dass die Vorlage im Ratsinformationssystem noch unverändert geblieben sei und dies irritiert habe. Die Verwaltung wird diesen Umstand zukünftig berücksichtigen und sofern technisch möglich bei zurückgestellten Vorlagen den Beschlussvorschlag entsprechend ergänzen. Die Ausschussmitglieder diskutierten nochmals, ob im Falle einer Bebauung dieser Flächen eine Nachbesserungspflicht gesichert werden sollte. Verwaltungsseitig wurde ergänzt, dass die Gartenflächen außerhalb des Bauteppichs liegen und ohne eine vom Rat zu beschließende Änderung des Bebauungsplanes nicht bebaut werden können. Eine solche Änderung sei zur Zeit nicht geplant, so dass eine schuldrechtliche oder gar dingliche Regelung unnötig erscheine. Bezogen auf den unverändert vorgesehenen Pachtpreis von 1 €/m² wurde festgehalten, auch diesen ab dem 31.12.2021 regelmäßig anzupassen.