Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Enthaltungen: 7

Der Antrag des Vorsitzenden der SPD/G.U.F.-Gruppe, die gesetzliche Anzahl 36 der Ratsfrauen und –herren beizubehalten wurde vom Stadtrat mit 7 Jastimmen und 24 Neinstimmen abgelehnt.

Der Stadtrat beschloss anschließend den vorgelegten Entwurf der Satzung mit einer Verringerung der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren auf 34 für die Wahlperiode vom 01.11.2011 bis zum 31.10.2016.


Der Vorsitzende der SPD/G.U.F.-Gruppe stellte den Antrag, die maximal mögliche Verringerung um 6 Ratsmitglieder zu beschließen, weil eine Verringerung um 2 Personen nur geringe Ersparnisse bringt. Ein solcher Sparwille des Rates solle gegenüber der Bevölkerung in eindeutigerer Weise zum Ausdruck gebracht werden. Statt einer Verringerung um 2 Personen solle dann besser die gesetzlich vorgesehene Zahl von 36 Mitgliedern beibehalten werden. Diesen Vorschlag erhob er zum Antrag.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion sprach sich für eine Verringerung auf 34 Ratsfrauen und Ratsherren aus. Diese Zahl habe sich in der Vergangenheit bewährt und habe zu einer ausreichenden Besetzung der Fachausschüsse geführt. Ein Anwachsen der Zahl auf 36 Personen würde zu einer gewissen Enge im Ratssaal führen.