Der Antrag des Vorsitzenden der SPD/G.U.F.-Gruppe, die
gesetzliche Anzahl 36 der Ratsfrauen und –herren beizubehalten wurde vom Stadtrat
mit 7 Jastimmen und 24 Neinstimmen abgelehnt.
Der Stadtrat beschloss anschließend den vorgelegten Entwurf der Satzung mit
einer Verringerung der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren auf 34 für die
Wahlperiode vom 01.11.2011 bis zum 31.10.2016.
Der Vorsitzende der SPD/G.U.F.-Gruppe stellte den Antrag,
die maximal mögliche Verringerung um 6 Ratsmitglieder zu beschließen, weil eine
Verringerung um 2 Personen nur geringe Ersparnisse bringt. Ein solcher
Sparwille des Rates solle gegenüber der Bevölkerung in eindeutigerer Weise zum
Ausdruck gebracht werden. Statt einer Verringerung um 2 Personen solle dann besser
die gesetzlich vorgesehene Zahl von 36 Mitgliedern beibehalten werden. Diesen
Vorschlag erhob er zum Antrag.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion sprach sich für eine Verringerung auf 34
Ratsfrauen und Ratsherren aus. Diese Zahl habe sich in der Vergangenheit
bewährt und habe zu einer ausreichenden Besetzung der Fachausschüsse geführt.
Ein Anwachsen der Zahl auf 36 Personen würde zu einer gewissen Enge im Ratssaal
führen.