Der vorgelegte Entwurf der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung wird mit der vorgeschlagenen Ergänzung als Verordnung beschlossen.
Städtischer Direktor Walter Becker erläuterte den Beschlussvorschlag des
Verwaltungsausschusses. Zum Vorschlag des Verwaltungsausschusses, den
Winterdienst statt der im Entwurf vorgesehenen Uhrzeit 07.00 Uhr erst um 07.30
Uhr vorzusehen, ging er auf die Stellungnahme des Kommunalen
Schadensausgleiches, die aktuelle Rechtsprechung und die Handhabung
niedersächsischer Großstädte ein. Danach wird von der Verwaltung empfohlen, die
Verpflichtung zum Winterdienst bis morgens 07.00 Uhr vorzusehen, so dass es im
§ 4 Abs. 10 des Verordnungsentwurfes bei
der ursprünglichen Fassung bleibt.
Als weitere Ergänzung wurde für § 4 Abs. 9 der Satz „Der Einsatz von Salz und
anderen auftauenden Stoffen ist so gering wie möglich zu halten.“ vorgeschlagen.