Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 11, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Nichtbefassung nach § 8 Abs 1 Buchstabe e) der Geschäftsordnung wird aufgrund der Beratungen im Bauausschuss am 24.09. und im Verwaltungsausschuss am 15.10.2019 über den Erlass einer Bauschutzsatzung zugestimmt.

 


Gruppensprecher Dr. Neubauer erläuterte den Antrag und beantragte für eine Beratung unter neuen Aspekten die Verweisung in den Bauausschuss, damit möglichst alle Gehölze einen Schutzstatus erhalten.

 

In mehreren Wortmeldungen wurde auf die intensive Beratung im Bauausschuss sowie die dort diskutierte Frage, ob eine Baumschutzsatzung zielführend sei, eingegangen. Hingewiesen wurde auf bereits bestehende Regelungen und die im Bauausschuss beschlossene Beauftragung der Verwaltung, Alternativmaßnahmen aufzuzeigen. Ein Sprecher regte an, die bereits bestehenden Regelungen, z. Bsp. die Pflanzgebote in Bebauungsplänen, stärker zu kommunizieren und die Bürger mehr für das Thema zu sensibilisieren.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer gab zu Bedenken, dass es einen absoluten Schutz für alle Bäume nicht geben könne, weil bei Bedarf eine Interessensabwägung der unterschiedlichen Belange von Natur und Mensch vorgenommen werden müsse. Auch mit einer Baumschutzsatzung könne eine Abwägung verschiedener Belange nicht ausgeschlossen werden. Sie müsse ggfs. über Ausnahmegenehmigungen regelt werden.

 

Weitere Wortmeldungen bezogen sich auf das Verfahren. In der kontroversen Aussprache wurde auch auf die Regelung in der Geschäftsordnung des Rates hingewiesen, wonach Anträge auf Änderung oder Aufhebung von Beschlüssen früherer Sitzungen in die Tagesordnung nur aufgenommen oder in der Sitzung gestellt werden dürfen, wenn der Verwaltungsausschuss einen entsprechenden Beschluss empfohlen hat oder die Beschlussfassung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Diese Frist sei in Bezug auf den Bauausschuss noch nicht verstrichen.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion stellte ein Ratsmitglied einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung. Gruppenvorsitzender Dr. Neubauer hielt dennoch den Antrag auf Überweisung in den Bauausschuss aufrecht. Über diesen ließ der Ratsvorsitzende zuerst abstimmen.

 

Der Antrag auf Überweisung in den Bauausschuss wurde mehrheitlich abgelehnt mit

11 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen.

 

 

Anschließend wurde über den Antrag auf NIchtbefassung abgestimmt.