Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für die Errichtung der zweiten Teilgenehmigung wird unter der Maßgabe erteilt, dass keine Erhöhung der Schlachtkapazitäten, der Emissionen oder der Immissionen entstehen.


Die Verwaltung erläuterte, dass von der Firma Oldenburger Geflügelspezialitäten GmbH & Co. KG die Erteilung einer Genehmigung für den Neubau der zweiten Schlachtlinie auf dem Betriebsgrundstück Brägeler Straße 110 und für die Änderung der genehmigten, bisher nicht errichteten Wasseraufbereitungsanlage auf dem Betriebsgrundstück Am Grevingsberg, beantragt wurde.

 

Die zweite Teilgenehmigung bedeutet den Abschluss des Verfahrens nach § 16 BImSchG. Mit der Genehmigung werden folgende Baumaßnahmen durchgeführt, wie die Neuerrichtung der zweiten Schlachtlinie, Errichtung der Wasseraufbereitungsanlage, Belebungsbecken, Pufferbecken und Nachklärbecken.

 

Nach den vorliegenden Unterlagen wird von den Gutachtern bestätigt, dass z. B. die Licht-, Geruchs-, Lärm-, Staubimmissionsgrenzwerte usw. eingehalten werden. Die Verwaltung erläuterte, dass diese Gutachten auf Erfahrungswerte und Annahmen beruhen. Messungen seien erst nach Inbetriebnahme möglich. Daher werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt, um dann ggfs. auf der Grundlage der Messungen bei Bedarf weitere Auflagen zu erteilen.

 

Die beantragte zweite Schlachtlinie liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Die beiden Betriebsgrundstücke stellen sich als Industriegebiet dar, wobei die Wasseraufbereitungsanlage im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 130 errichtet werden soll.

 

 

In der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied befürchtet, dass durch die Wasseraufbereitungsanlage weniger Abwasser zur Kläranlage Nordlohne abgeleitet werde und dadurch die Abwassergebühren steigen würden.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte dazu, dass mit Hilfe der Wasseraufbereitungsanlage Wasser mehrfach im Betrieb verwendet werden könne. Im Sinne des schonenden Umganges mit dem Lebensmittel Wasser sei dies anerkennenswert. Die von der Fa. OGS zur Kläranlage abgeleitete Abwassermenge bleiben dabei, bezogen auf die Schlachtzahlen, in etwa gleich.

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechend Anfrage, dass bereits vor dem Brandschaden eine Genehmigung für die Fa. OGS zur Erhöhung der Schlachtzahl auf 432.000 Hähnchen vorgelegen habe.

 

Der Vorsitzende erteilte dem als Zuschauer anwesenden Ratsmitglied Herrn Dr. Neubauer das Wort.

 

Herr Dr. Neubauer führte aus, dass Wasser nur einmal mit dem Lebensmittel in Kontakt kommen dürfe, danach jedoch für z. B. Reinigungsarbeiten wiederverwendet werden könne. Geäußert wurden Zweifel an den Schlachtzahlen und darauf hingewiesen, dass es technisch durchaus möglich sei, weitaus höhere Schlachtzahlen zu erreichen.

 

Auf die Frage eines Ausschussmitgliedes, ob sich durch die Wasseraufbereitungsanlage die Auslastung der Kläranlage Nordlohne verschlechtern würde schlug der Vorsitzende vor, die Sitzung zu unterbrechen und zu der Thematik den anwesenden Vertretern der PHW-Gruppe, Herrn Dr. Heinrich Paul Dröge und dem Geschäftsführer der Oldenburger Geflügelspezialitäten Beteiligungs GmbH (OGS), Herr Karsten Turek, das Wort zu erteilen.

 

Diesem Vorschlag stimmte der Ausschuss einstimmig (14 Jastimmen) zu.

 

Herr Dr. Dröge führte aus, dass heute deutlich weniger Wasser pro Tier verbraucht werde und mit der Aufbereitungstechnik die Ressource Wasser besser genutzt werden könne. Auf die Auslastung der Kläranlage Nordlohne habe dies keinen Einfluss, dorthin werde in etwa die gleiche Menge an Abwasser abgeleitet. Herr Dr. Dröge betonte, dass diese Thematik im Detail mit dem Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband als Betreiber der Kläranlage im Vorfeld abgestimmt worden sei.