Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Änderung der Inneneinrichtung Stall Nr. 7 sowie Stallverlängerung und Anbau einer Abluftreinigungsanlage, Umbau Stall Nr. 8 zum Sozial-/Hygienegebäude, Einrichtungsänderung Stall Nr. 15 zum Abferkelstall, Dinklager Landstraße 2, wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf der Hofstelle Dinklager Landstraße 2 folgende Genehmigung beantragt wurde:

 

  1. Änderung der Inneneinrichtung des Stalles Nr. 7 f - k
  2. Stallverlängerung Nr. 7 l - r und Anbau einer Abluftreinigungsanlage
  3. Umbau Stall Nr. 8 zum Sozial-/Hygienegebäude
  4. Einrichtungsänderung Stall Nr. 15 zum Abferkelstall

 

Mit der Genehmigung werden die Sauenplätze von 720 auf 740 erhöht. Gleichzeitig werden die Jungsauenplätze von 80 auf 40 halbiert. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind 7.812 Tierplätze auf der Hofstelle entstanden.

 

Bezüglich einer Genehmigungserteilung bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken, wenn die Anlage den Antragsunterlagen entsprechend eingerichtet und betrieben wird, teilt der Landkreis Vechta mit.

 

Bei dem Bauantrag handelt es sich um eine wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen gem. § 16 BImSchG - öffentliches Verfahren.

 

Der Anlagenstandort liegt in der Ortslage Bokern-West im Außenbereich von Lohne auf einer bestehenden Hofanlage. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Vorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Das Umfeld ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt.