Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Umsetzung der vorgestellten Planung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, zu prüfen, ob in der Marienstraße im Bereich des Einganges zum Friedhof ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Friedhofsvorplatz im Jahr 1999 umgestaltet wurde. Das auf dem Vorplatz verlegte Natursteinpflaster weist durch Versackungen mittlerweile stellenweise Unebenheiten auf. Zusätzlich machen die großen Fugen die Befahrbarkeit mit Rollatoren und Rollstühlen beschwerlich.

Es ist geplant einen Teil des Natursteinpflasters aufzunehmen und durch zweireihig verlegte Pochkiesplatten zu ersetzen. Die Platten befinden sich bereits im nördlichen Bereich der Marienstraße (Kreisverkehr Lindenstraße) und werden von dort zum Friedhofseingang fortgeführt. Seitlich der Platten wird je ein zweireihiger Läufer aus den ausgebauten Natursteinen entstehen. So entsteht ein 1,0 m breiter Streifen, der den Weg zum Friedhof für gehbeschränkte Besucher erleichtert. 

 

Ein weiteres Problem ist, dass der Vorplatz unerwünschter Weise als Parkplatz von Friedhofsbesuchern genutzt wird. Um das Befahren zu unterbinden, werden entlang der Marienstraße anthrazitfarbene Poller eingebaut.

 

Im Zuge der Bauarbeiten sollen auch die drei grünen Straßenlaternen durch anthrazitfarbene Stelen ersetzt werden.

 

Die geschätzten Kosten für die Umsetzung (Tiefbauarbeiten, Straßenlaternen, Poller) belaufen sich auf ca. 26.000 € und sind im Rahmen der Unterhaltung im Haushalt 2020 zur Verfügung zu stellen.

 

 

In der Aussprache regte ein Ausschussmitglied an, den Weg als Radweg herzustellen.

 

Ein Ausschussmitglied regte an, einen Fußgängerüberweg in der Marienstraße im Bereich des Einganges zum Friedhof einzurichten und den Beschlussvorschlag entsprechend zu ergänzen. Dazu wies ein Ausschussmitglied auf die in dem Bereich vorhandene Kurve in der Marienstraße hin.

 

Auf entsprechende Anfrage teilte die Verwaltung mit, dass ein Befahren des Platzes, auch für Handwerker, nicht gestattet werden sollte und wies auf den Parkplatz an der Brägeler Straße hin.