Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgestellten Ausbau der Brinkstraße/Steinfelder Straße von der Einmündung Kanalstraße bis zum Kreisverkehr Südring wird zugestimmt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass im August 2018 die Ausbauplanung der Steinfelder Straße (von der Kanalstraße bis zum Kreisverkehr) vorgestellt wurde.

 

Durch den Einwand eines Anliegers bezüglich der Fahrbahnbreite und der verwaltungsseitigen Überlegung, auch den Bereich vom Kreisverkehr bis zum Bergweg mit in den Ausbaubereich (einschließlich GVFG-Antrag) zu nehmen, wurde die Planung durch das Ing.-Büro überarbeitet.

 

Die Ausbauplanung wurde am 13.08.2019 im BA und am 26.08.2019 im VA erneut beraten. Es wurde beschlossen, nach der Anliegerversammlung abschließend über den Ausbau zu beraten.

 

Die Anliegerversammlung wurde am 18.09.2019 durchgeführt. Das Protokoll der Anliegerversammlung ist beigefügt.

Ergänzend zu den im Protokoll kursiv gedruckten verwaltungsseitigen Anmerkungen zu den einzelnen Kritikpunkten sind folgende Sachverhalte von Bedeutung:

 

·         Standort der Bushaltestellen

o   Das Planungsbüro Westerhaus hat einen Alternativstandort geprüft (Stellungnahme Anliegerversammlung im Anhang). Aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse und der Nähe zum Tankstellenbereich ist kein geeigneter Alternativstandort gefunden worden.

·         Fahrbahnbreiten (Fa. Meyer)

o   Aufgrund der Grundstücksbreiten sind bereits durch die Aufweitung der Fahrbahnbreite von ursprünglich 6,00 m auf 6,50 m die Breiten der Nebenanlagen (Radwegbreite und Gehwegbreite) auf ein absolutes Mindestmaß nach RASt06 reduziert worden. Eine Verbreiterung der Fahrbahn ist daher nicht möglich.

o   Fahrzeuge der Fa. Meyer ab einer Breite von 3,00 m müssen grundsätzlich beim Befahren eine entsprechende Genehmigung des Landkreises Vechta einholen. Laut Landkreis Vechta beinhaltet diese grundsätzlich, dass ein mit Gelblicht ausgestattetes Begleitfahrzeug die Fahrt des breiten Fahrzeugs zu begleiten hat. Die Fahrten sind auf bestimmte Tageszeiten beschränkt.

o   Gleichwohl wird geprüft, ob die Fahrbahn geringfügig breiter gebaut werden kann, ohne die Mindestmaße der Nebenanlagen zu unterschreiten.

o   Mit der Fa. Meyer wurde vor Ort und in weiteren Gesprächen die Problematik erläutert.

·         Anliegerbeiträge

o   Die Einwände zu den Anliegerbeiträgen werden zurzeit geprüft, haben jedoch keine Auswirkungen auf die Ausbauplanung.

 

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage die Vorfahrtregelung für Radfahrer beim Einfahren in den Kreisverkehr. Die Wartepflicht für Radfahrer wird bei Kreisverkehren außerhalb geschlossener Ortschaften von der Verkehrsbehörde des Landkreises Vechta regelmäßig angeordnet.

 

Ein Ausschussmitglied regte an, die Bushaltestellen mit einem Gründach zu versehen.

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass eine Verlegung der Bushaltestellen im Bereich Am Waldbad aufgrund der dann großen Entfernung nicht sinnvoll sei.

 

Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters Kühling führte aus, dass zwischenzeitlich ein Gespräch vor Ort mit der Fa. Meyer stattgefunden habe. Dabei wurde mit einem entsprechenden Fahrzeug der Fa. Meyer und einem LKW die Situation bei Begegnungsverkehr vorgeführt. Durch die Verbreiterung der Fahrbahn von 6,00 Meter auf 6,50 Meter sei die Stadt Lohne der Firma entgegengekommen.