Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird unter der Bedingung erteilt, dass ein städtebaulicher Vertrag zwischen den Beteiligten abgeschlossen wird.


Von der Verwaltung wurde anhand einer Präsentation erläutert, dass der Eigentümer der Fläche Gerken Busch 5 die Errichtung einer Stellplatzanlage für 50 Pkw sowie die Errichtung eines Lagerplatzes und Container- und Lkw-Stellplatzes beabsichtigt. Die Erschließung dieser Fläche erfolgt über das angrenzende Betriebsgrundstück Zur Mark 6. Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für das die Stadt beschlossen hat, den Bebauungsplan Nr. 93 - Neufassung - „Gerken Busch“ aufzustellen. Außerdem ist für den Bereich die Veränderungssperre Nr. 36 zu berücksichtigen.

 

Aus betrieblichen Gründen muss die Firma durch eine große Rückholaktion von einigen tausend Altpapiergefäßen einen zusätzlichen Lagerplatzbereich schaffen. Etliche Leercontainer aus Kundenrückläufen und demontierte Maschinenteile aus der eigenen Altpapier- und Gewerbeabfallsortieranlage blockieren ebenfalls den eigentlichen Betriebshof. Die dabei angedachte Lagerung der Container und Maschinenteile auf dem Gelände „Gerken Busch“ sollte danach kurzfristig realisiert werden.

 

Außerdem verpflichtet sich die Firma, die Bedingungen des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes für sich und seine Rechtsnachfolger verbindlich einzuhalten.

 

Der Antragsteller beantragt demnach die Ausnahme von der Veränderungssperre und die Zustimmung zur Baumaßnahme.

 

Von der Verwaltung wurde in der Aussprache auf entsprechende Anfrage die Verpflichtung des Bauherrn, die Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes einzuhalten, erläutert. Auf die Frage eines Ausschussmitgliedes, ob in diesem Zusammenhand eine Bürgschaft gefordert werden könne erläuterte die Verwaltung, dass dies möglich sei.

 

Ein Ausschussmitglied vertrat die Auffassung, dass aufgrund der Verpflichtung des Bauherrn die Forderung nach einer Bürgschaft nicht notwendig sei.