Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Neubau der Getreidelagerhalle und zur Standortverschiebung des Mastschweinestalles wird erteilt.


Der Eigentümer der Hofstelle Dreschkamp 15 beantragt die Genehmigung zur Standortverschiebung des Schweinestalles Nr. 29 sowie den Neubau der Getreidelagerhalle Nr. 30. Der Schweinestall Nr. 29 (2.040 Mastschweineplätze) wurde mit Bescheid vom 04.11.2009 durch den Landkreis Vechta genehmigt. Zwischenzeitlich hat der Eigentümer einen weiteren Antrag zum Neubau der Getreidelagerhalle Nr. 30 eingereicht. Durch den geplanten Neubau der Getreidelagerhalle muss der Mastschweinestall um ca. 20 m verschoben werden. Das Vorhaben wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläütert.

 

Auf der Hofstelle dürfen derzeit 629 Sauenplätze, 3 Eberplätze, 2.000 Ferkelplätze sowie 4.816 Mastschweineplätze eingerichtet und betrieben werden. Die Angemessenheit der Größe der Getreidelagerhalle wurde von der Landwirtschaftskammer geprüft. Laut fernmündlicher Aussage des Landkreises Vechta hat die Getreidelagerhalle eine dienende Funktion und ist privilegiert. Danach ist das Bauvorhaben gem. § 35 (1) Nr. 4 BauGB genehmigungsfähig.

 

Die Getreidelagerhalle liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) in der Ortslage Kroge. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Von der Verwaltung wurde erläutert, dass bei einer Ortsbesichtigung festgestellt worden ist, dass die Standortverschiebung bereits durchgeführt wurde und dadurch eine in der seinerzeitigen Baugenehmigung erteilte Auflage zur Eingrünung nicht mehr erfüllt werden könne. Dadurch ergebe sich eine Beeinträchtigung des Landschaftbildes.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich daher dafür aus, dem Vorhaben nicht zuzustimmen.