Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 - 3. Änderung für den Bereich „Zwischen Von-Siemens-Straße und Robert-Bosch-Straße“.

 

Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Der Rat der Stadt Lohne hat sich in seiner Sitzung am 16.12.2009 dafür ausgesprochen, im Gewerbepark Hansalinie A1, Bereich Dinklager Str. (L 845) / Von-Siemens-Straße, ein Veranstaltungszentrum zuzulassen. Das Konzept sieht vor, als Ergänzung zum vorhandenen Motorpark auf einer Fläche von ca. 1.400 m² verschiedene Freizeit- und Kulturnutzungen in einem Veranstaltungsgebäude zu bündeln.

 

Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 96 für das Gebiet „Nördlich der Dinklager Straße“ ist die betreffende Fläche als eingeschränktes Industriegebiet festgesetzt. Vergnügungsstätten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Da die geplante Ansiedlung eines Veranstaltungszentrums somit planungsrechtlich nicht zugelassen werden kann, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 96 zwischen Dinklager Str. (L 845) und Von-Siemens-Str. in Sondergebiet „Veranstaltungszentrum“ zu ändern. Das Plankonzept und der Geltungsbereich wurden von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 96 - 3. Änderung hinsichtlich der o. a. Planungsziele im vereinfachten Verfahren aufzustellen.

 

In der Aussprache wurden von verschiedenen Ausschussmitgliedern Bedenken gegen die Planung erhoben. Bemängelt wurde unter anderem das fehlende Plankonzept.