Beschluss: zur Kenntnis genommen

Nach dem 4. Schuljahr entscheiden die Erziehungsberechtigten über den weiteren Schulbesuch ihrer Kinder.

Aus dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten und den Gesamtjahrgangszahlen der Grundschulen bzw. der noch einzuschulenden Kinder lässt sich eine Prognose der zu erwartenden Schülerzahlen sowohl für die Hauptschule als auch für die Realschulen für die kommenden 10 Jahre ermitteln. In entsprechenden Berechnungen wurde das durchschnittliche Anmeldeverhalten der letzten 3 Jahre zu Grunde gelegt und verwaltungsseitig vorgestellt sowie die sich daraus ergebenden Jahrgangsstärken für die Hauptschule und die Realschulen.

 

Es wurde erklärt, dass die Stegemannschule im Falle weiterer Schulwechsel und einer 3-Zügigkeit hinsichtlich der Raumkapazitäten gut ausgestattet sei. Auch die Realschule verfüge über genügend Klassenräume. Falls sich auch bei der Albert-Schweitzer-Realschule eine 3-Zügigkeit entwickeln sollte, wären weitere Klassenräume zu schaffen. Entsprechende Gespräche wurde bereits aufgenommen.