Die SPD-Fraktion bat um Beantwortung der u. g. Anfragen:

1. Wie hoch ist der aktuelle Stand der bekenntnisfremden Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschülerzahl der einzelnen Bekenntnisschulen?

 

Aktuell (Schuljahr 2019/2020):

Gertrudenschule                                 93 von 134                  69,40 %
Franziskus-Schule                              149 von 302                49,34 %
Ketteler-Schule                                   145 von 374                38,77 %
Von-Galen-Schule                              149 von 271                54,98 %
GS Kroge                                            12 von 59                    20,34 %
GS Brockdorf                                     35 von 85                    41,18 %

In den Schuljahren
2018/2019                               20,37 – 57,25 %                      Kroge  -  Gertr.
2017/2018                               21,15 – 57,89 %                      Kroge  -  Gertr.
2016/2017                               22,22 – 51,61 %                      Kroge  -  Gertr.
2015/2016                               19,2  -  54,2 %                         Kroge  -  Gertr.

 

 

2. Innerhalb welches Zeitraumes ist der Schulträger verpflichtet, eine erneute Abstimmung gem. § 129 NSchG in den Bekenntnisschulen durchzuführen, ob der Status erhalten bleiben soll?


Gem. § 135 Abs. 5 NSchG findet u. a. eine Abstimmung über Umwandlungen statt, wenn der Anteil der bekenntnisfremden Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschülerzahl den in § 157 Abs.1 Satz 1 genannten Vomhundertsatz in 4 aufeinander folgenden Jahren überschreitet. Ein konkreter Zeitpunkt ist nicht benannt.

Die Verwaltung habe sich daher mit der Landesschulbehörde in Verbindung gesetzt, die sich ihrerseits beim Nds. Kultusministerium erkundigt habe. Aus der Rechtsabteilung der Landesschulbehörde wurde die Auskunft erteilt, dass keine schulrechtlichen Bedenken dagegen bestehen, wenn eine erneute Elternbefragung zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 durchgeführt werde.

Dies habe den Vorteil, dass dann die Eltern komplett neuer Klassen befragt werden können, d.h. von Klassen, die an der vorigen Abstimmung nicht beteiligt waren.

Dieses wurde mit den Grundschulleitern besprochen. Von dort wurde dieses Verfahren begrüßt und darüber informiert, dass die Bekenntnisschul-Frage derzeit kein Thema in der Elternschaft sei.

 

 

3. Wenn ja, wann soll diese Abstimmung durchgeführt werden?

 

Es wurde erklärt, dass eine erneute Elternbefragung für den Anfang des kommenden Schuljahres 2020/21 vorgesehen sei.