Sitzung: 12.11.2019 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Die SPD-Fraktion bat
um Beantwortung der u. g. Anfragen:
1. Wie hoch ist der
aktuelle Stand der bekenntnisfremden Schülerinnen und Schüler an der
Gesamtschülerzahl der einzelnen Bekenntnisschulen?
Aktuell (Schuljahr
2019/2020):
Gertrudenschule 93 von 134 69,40 %
Franziskus-Schule 149
von 302 49,34 %
Ketteler-Schule 145
von 374 38,77 %
Von-Galen-Schule 149
von 271 54,98 %
GS Kroge 12
von 59 20,34 %
GS Brockdorf 35
von 85 41,18 %
In den Schuljahren
2018/2019 20,37
– 57,25 % Kroge -
Gertr.
2017/2018 21,15
– 57,89 % Kroge -
Gertr.
2016/2017 22,22
– 51,61 % Kroge -
Gertr.
2015/2016 19,2 - 54,2
% Kroge -
Gertr.
2. Innerhalb welches Zeitraumes ist der Schulträger verpflichtet, eine
erneute Abstimmung gem. § 129 NSchG in den Bekenntnisschulen durchzuführen, ob
der Status erhalten bleiben soll?
Gem. § 135 Abs. 5 NSchG findet u. a. eine Abstimmung über Umwandlungen statt,
wenn der Anteil der bekenntnisfremden Schülerinnen und Schüler an der
Gesamtschülerzahl den in § 157 Abs.1 Satz 1 genannten Vomhundertsatz in 4
aufeinander folgenden Jahren überschreitet. Ein konkreter Zeitpunkt ist nicht
benannt.
Die Verwaltung habe sich daher mit der Landesschulbehörde in Verbindung
gesetzt, die sich ihrerseits beim Nds. Kultusministerium erkundigt habe. Aus
der Rechtsabteilung der Landesschulbehörde wurde die Auskunft erteilt, dass
keine schulrechtlichen Bedenken dagegen bestehen, wenn eine erneute
Elternbefragung zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 durchgeführt werde.
Dies habe den Vorteil, dass dann die Eltern komplett neuer Klassen
befragt werden können, d.h. von Klassen, die an der vorigen Abstimmung nicht
beteiligt waren.
Dieses wurde mit den Grundschulleitern besprochen. Von dort wurde
dieses Verfahren begrüßt und darüber informiert, dass die Bekenntnisschul-Frage
derzeit kein Thema in der Elternschaft sei.
3. Wenn ja, wann soll diese Abstimmung durchgeführt werden?
Es wurde erklärt, dass eine erneute Elternbefragung für den Anfang des
kommenden Schuljahres 2020/21 vorgesehen sei.