TOP 4.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Fortschreibung 2019) für die Stadt Lohne

 

und

 

TOP 12.

Zustimmung zu Bauvorhaben; Errichtung eines Wohnhauses (Bauvorbescheid) An der Landwehr 35

 

Die Tagesordnungspunkte werden von der Tagesordnung genommen.

 

Einstimmig beschlossen

Jastimmen: 13

 

 

TOP 5.

Bebauungsplan Nr. 17D für den Bereich „Hövemanns Wiesen“

 

Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung genommen.

 

Mehrheitlich beschlossen:

Jastimmen: 2, Neinstimmen: 11

 

Der geänderten Tagesordnung wird zugestimmt.

 

Mehrheitlich beschlossen

Jastimmen: 12, Enthaltungen: 1

 


Ausschussvorsitzender Bokern eröffnete die Sitzung und begrüßte die Zuhörer. Er stellte fest, dass die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß durch Einladung vom 18.11.2019 eingeladen wurden. Zeit, Ort und Tagesordnung wurden öffentlich in der Oldenburgischen Volkszeitung bekanntgegeben. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.

 

Vom Ausschussvorsitzenden wurde darauf hingewiesen, dass Film- und Tonaufzeichnungen z. B. mit Mobiltelefonen unzulässig seien.

 

Weiter wurde mitgeteilt, dass

 

TOP 4.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Fortschreibung 2019) für die Stadt Lohne

Vorlage: 61/038/2019

 

noch nicht beraten werden könne

 

sowie TOP 12.

Zustimmung zu Bauvorhaben; Errichtung eines Wohnhauses (Bauvorbescheid), An der Landwehr 35

Vorlage: 65/064/2019

 

ebenfalls von der Tagesordnung genommen werden solle, da der Antrag zurückgezogen wurde.

 

Ein Sprecher der Ratsgruppe LOHNER – DIE LINKE stellte den Antrag, den

 

TOP 5.

Bebauungsplan Nr. 17D für den Bereich „Hövemanns Wiesen“

a) Beratung der während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen

b) Satzungsbeschluss

Vorlage: 61/039/2019

 

aufgrund der laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit der Strafanzeige gegen die Verfüllung des Teiches in dem Plangebiet in der heutigen Sitzung nicht zu beraten.

 

Die Verwaltung teilte dazu mit, dass es keinen Zusammenhang mit dem planungsrechtlichen Bauleitplanverfahren und den Ermittlungen in dem Strafanzeigeverfahren gebe. Eine Beratung könne unabhängig davon erfolgen.

 

Der Ausschuss fasste daraufhin die nachfolgenden Beschlüsse: