Sitzung: 26.11.2019 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/036/2019
Beschlussempfehlung:
a)
Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen
Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird
zugestimmt.
b)
Der Bebauungsplan Nr. 107 - 2. Änderung für den
Bereich „Nördlich Brettberger Weg“ sowie die Begründung hierzu wird als Satzung
beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 107 – 2. Änderung für den Bereich „Nördlich Brettberger
Weg“ sowie die Begründung vom 23.09.2019 bis zum 01.11.2019 im Rathaus der Stadt
Lohne öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen von privater Seite wurden nicht
vorgebracht.
Landkreis Vechta
vom 30.10.2019
Umweltschützende Belange
Eine biologische Baubegleitung ist nach
Auffassung der Stadt Lohne bei diesem Vorhaben nicht erforderlich sofern die
empfohlenen Bauzeiten eingehalten werden. Baumfällarbeiten und entsprechende
Begutachtungen sind ebenfalls nicht erforderlich.
Die Hinweise zu möglichen Ersatzquartieren
für beseitigte Fledermaushöhlen oder Nisthöhlen werden in die Begründung
aufgenommen.
Der Hinweis bezüglich des zu verwendeten
Pflanzmaterials bei den Gehölzanpflanzungen wird zur Kenntnis genommen. Die
angesprochene Regelung in § 40 Abs.1 BNatSchG bezieht sich allerdings auf die
„freie“ Landschaft und nicht auf den Siedlungsbereich.
Immissionsschutz
Westlich des Geltungsbereichs des
Bebauungsplanes Nr. 107 liegen zwei größere landwirtschaftliche Hofstellen mit
Viehhaltung, von denen derzeit Geruchsemissionen ausgehen. Im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107 wurde 2004 ein
Geruchsimmissionsgutachten durch den TÜV Nord erstellt. Das Gutachten kommt zu
dem Ergebnis, dass im Plangebiet keine Geruchsimmissionen, die über den
Richtwerten der GIRL für Wohn- und Mischgebiete liegen, zu erwarten sind. Im
Jahre 2009 hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine erneute
fachgutachterliche Stellungnahme zur Geruchssituation für das Plangebiet
erstellt. Auch hier bleiben die Geruchsimmissionen im Plangebiet deutlich unter
den Richtwerten. Da die beiden relevanten landwirtschaftlichen Betriebe seitdem
keine emissionsrelevanten Änderungen vorgenommen haben, kann weiterhin von
einer Einhaltung der Richtwerte ausgegangen werden.
Planentwurf
Die Planzeichenerklärung wird mit der
Schraffur mit dem Zusatz „siehe textliche Festsetzung Nr. 3“ entsprechend
redaktionell ergänzt.
OOWV
vom 24.09.2019
Die Hinweise zu den Erschließungsarbeiten,
zur Löschwasservorhaltung sowie zur Einhaltung der geltenden Richtlinien werden
zur Kenntnis genommen. Die Hinweise bezüglich der Ver- und Entsorgungsanlagen
des OOWV werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der
Erschließungsplanung berücksichtigt.
Freiwillige
Feuerwehr vom 24.09.2019
Der Hinweis der Freiwilligen Feuerwehr wird
zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der Erschließungsplanung
berücksichtigt.
EWE
NETZ GmbH vom 30.09.2019
Bei den genannten Leitungen handelt es sich
um Hausanschlussleitungen oder um das örtliche Netz innerhalb der
Erschließungsstraßen; Leitungen mit überörtlicher Bedeutung sind nicht
vorhanden. Das Erschließungssystem wird durch diese Planung nicht berührt. Die
Hinweise zu den Versorgungsleitungen der EWE NETZ GmbH werden zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.
Landesamt
für Bergbau, Energie und Geologie vom 04.11.2019
Die Hinweise zur Vermeidung und Verminderung
negativer Bodenbeeinträchtigungen werden zur Kenntnis genommen.