Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Erweiterung der Güllekanäle, Änderung der Fütterung von Flüssigfütterung auf Breiautomaten und Errichtung eines Futtermittelsilos auf der Hofstelle Steinfelder Straße 38 (Zerhusen) wird erteilt.


Die Verwaltung erläutere, dass die Genehmigung zur Erweiterung der Güllekanäle und Änderung der Fütterung von Flüssigfütterung auf Breiautomaten in dem bestehenden Schweinestall Nr. 5 auf der Hofstelle Steinfelder Straße 38 beantragt wurde. Des Weiteren wird auf der Südostseite des Gebäudes ein Futtermittelsilo aufgestellt. Bei der Hofstelle handelt es sich um eine bestehende und genehmigte Schweinemastanlage. Durch die Änderung der Baumaßnahme werden nicht die Tierplatzzahlen erhöht. Hierdurch bedingt gibt es keine Änderung bei den Immissionen. Auf der Hofstelle sind 594 Tierplätze genehmigt.

 

Die Hofstelle ist nach § 201 BauGB aufgrund der zugehörigen Nutzfläche als landwirtschaftlicher Betrieb einzustufen.

 

Der Anlagenstandort liegt im Außenbereich in der Ortslage Zerhusen und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

In der Aussprache wurde auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass die Erweiterung der Güllekanäle zur langfristigen Lagerung der Gülle dient, da die vorhandenen Kapazitäten zur Güllelagerung nicht ausreichend seien.