Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Altenteilerwohnhauses und eines Nebengebäudes mit zwei Einstellplätzen auf der Hofstelle, Langweger Straße 123 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zum Neubau eines Altenteilerwohnhauses sowie Errichtung eines Nebengebäudes mit zwei Einstellplätzen auf der landwirtschaftlichen Hofstelle Langweger Straße (Klein-Brockdorf) 123 beantragt wurde.

 

Planungsrechtlich wird das Bauvorhaben gem. § 35 Abs.1 Nr. 1 BauGB beurteilt. Die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs um ein Altenteilerwohnhaus hat eine dienende Funktion, ist privilegiert und genehmigungsfähig. Das Altenteilergebäude liegt in der Nähe der Hofstelle in der Ortslage Klein-Brockdorf. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.