Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus, An der Landwehr (Brägel) 28 A, wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für die Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück An der Landwehr 28 beantragt wurde.

 

Die Erweiterung umfasst den ebenerdigen Anbau der Einliegerwohnung sowie Anbau eines Abstell- und Geräteraumes und Änderung eines Bestandsgebäudes zu einem Carport.

 

Die vom Amt für Bauordnung und Immissionsschutz des Landkreises Vechta aufgestellten Wohngrößen für Bauvorhaben im Außenbereich werden bei dem beantragten Bauvorhaben eingehalten.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Brägel und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben gem. § 35 BauGB zu beurteilen und genehmigungsfähig.