Sitzung: 18.03.2010 Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 51/038/2010
Beschlussvorschlag:
Es wird befürwortet, dass auch eine integrative Betreuung von unter Dreijährigen stattfinden kann.
Sachverhalt:
Die gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter
Kinder in Tageseinrichtungen ist nicht nur ein Wunsch von Betroffenen und deren
Angehörigen; sie wird zunehmend auch als Aufgabe der Gesellschaft gesehen und
daher auch durch unterschiedliche Maßnahmen gefördert.
In Lohne wird seit November 1994 ein integratives Angebot unterbreitet.
Zwischenzeitlich können bis zu 24 Kinder in sechs Integrationsgruppen betreut
werden. Weiterhin gibt es zurzeit für zwei Kinder eine Einzelintegration; ein
Kind davon ist unter drei Jahre alt.
Ab August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten bis zum vollendeten
dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für unter
Dreijährige. Vor diesem Hintergrund möchte die Nds. Landesregierung die
angemessenen Standards für die integrative Betreuung von Kindern unter drei
Jahren in Krippen und kleinen Kindertagesstätten erproben. Seit Februar 2010
fördert sie daher ein Modellprojekt zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit
und ohne Behinderung im Alter unter drei Jahren.
Erprobt werden sollen Varianten mit bis zu drei Kindern mit Behinderung in
einer integrativen Krippengruppe. Voraussetzung für die Förderung ist
insbesondere, dass die teilnahmeberechtigten Kinder nicht nur vorübergehend
wesentlich behindert oder von Behinderung bedroht sind und ein
Kostenanerkenntnis des Sozialhilfeträgers vorliegt.
Die SPD/G.U.F.-Gruppe hat mit Schreiben vom 15.02.2010 beantragt, sich mit dem
Träger beim Land für die Aufnahme für das zweieinhalbjährige Modellprojekt zu
bewerben, Kleinkinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu erziehen (s.
Anlage).
Nach Aussage von Herrn Eilermann vom Nds. Kultusministerium, Referat
Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder, nehmen Kinder an dem
Modellprojekt teil, wenn der Landkreis Vechta als Sozialhilfeträger ein
Kostenanerkenntnis erteilt und die Rahmenbedingungen dies noch zulassen (z.B.
landesweit maximal 185 Plätze, die gleichzeitig gefördert werden). Kinder,
deren Anträge bereits bewilligt sind, können nachträglich in das Modellprojekt
aufgenommen werden.
Ein allgemeiner Antrag auf Aufnahme in das Modellprojekt ist somit nicht
erforderlich. Gleichwohl könnte durch ein Votum zum Ausdruck gebracht werden,
dass die integrative Betreuung von unter Dreijährigen befürwortet wird.
Beratungsverlauf:
Auf Nachfrage erklärte die Verwaltung, dass die Kosten für die Integration durch das Sozialamt des Landkreises Vechta übernommen werden und im Rahmen des Modellprojektes diese Kosten durch den Landkreis eingespart würden.
Das Landesministerium geht davon aus, dass bei der integrativen Betreuung von Kleinkindern kein zusätzlicher Förderbedarf durch die Frühförderung entsteht, die Wohlfahrtsverbände hingegen eine Einzelfallentscheidung fordern.
Die Frühförderung kann auf jeden Fall nicht als Betreuungsmöglichkeit verstanden werden, da die Eltern im Normalfall in die Frühförderung eingebunden werden.
Im Verlauf der Beratung trat die Frage auf, ob eine Steuerung hin bzw. weg von Integrationskrippen erforderlich sei, da durch die integrative Betreuung Betreuungsplätze für Kinder ohne besonderen Förderbedarf verloren gehen. Vor diesem Hintergrund entschied der Ausschuss, den ursprünglichen Beschlussvorschlag entsprechend neu zu fassen. Die Zustimmung zur Vergabe von Integrationsplätzen in Krippen soll auch zukünftig im Einzelfall erfolgen.