Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Es wird befürwortet, dass auch eine integrative Betreuung von unter Dreijährigen stattfinden kann.


Sachverhalt:

 

Die gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder in Tageseinrichtungen ist nicht nur ein Wunsch von Betroffenen und deren Angehörigen; sie wird zunehmend auch als Aufgabe der Gesellschaft gesehen und daher auch durch unterschiedliche Maßnahmen gefördert.

In Lohne wird seit November 1994 ein integratives Angebot unterbreitet. Zwischenzeitlich können bis zu 24 Kinder in sechs Integrationsgruppen betreut werden. Weiterhin gibt es zurzeit für zwei Kinder eine Einzelintegration; ein Kind davon ist unter drei Jahre alt.

Ab August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige. Vor diesem Hintergrund möchte die Nds. Landesregierung die angemessenen Standards für die integrative Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Krippen und kleinen Kindertagesstätten erproben. Seit Februar 2010 fördert sie daher ein Modellprojekt zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Alter unter drei Jahren.

Erprobt werden sollen Varianten mit bis zu drei Kindern mit Behinderung in einer integrativen Krippengruppe. Voraussetzung für die Förderung ist insbesondere, dass die teilnahmeberechtigten Kinder nicht nur vorübergehend wesentlich behindert oder von Behinderung bedroht sind und ein Kostenanerkenntnis des Sozialhilfeträgers vorliegt.

Die SPD/G.U.F.-Gruppe hat mit Schreiben vom 15.02.2010 beantragt, sich mit dem Träger beim Land für die Aufnahme für das zweieinhalbjährige Modellprojekt zu bewerben, Kleinkinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu erziehen (s. Anlage).

Nach Aussage von Herrn Eilermann vom Nds. Kultusministerium, Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder, nehmen Kinder an dem Modellprojekt teil, wenn der Landkreis Vechta als Sozialhilfeträger ein Kostenanerkenntnis erteilt und die Rahmenbedingungen dies noch zulassen (z.B. landesweit maximal 185 Plätze, die gleichzeitig gefördert werden). Kinder, deren Anträge bereits bewilligt sind, können nachträglich in das Modellprojekt aufgenommen werden.

Ein allgemeiner Antrag auf Aufnahme in das Modellprojekt ist somit nicht erforderlich. Gleichwohl könnte durch ein Votum zum Ausdruck gebracht werden, dass die integrative Betreuung von unter Dreijährigen befürwortet wird.

 

Beratungsverlauf:

 

Auf Nachfrage erklärte die Verwaltung, dass die Kosten für die Integration durch das Sozialamt des Landkreises Vechta übernommen werden und im Rahmen des Modellprojektes diese Kosten durch den Landkreis eingespart würden.

Das Landesministerium geht davon aus, dass bei der integrativen Betreuung von Kleinkindern kein zusätzlicher Förderbedarf durch die Frühförderung entsteht, die Wohlfahrtsverbände hingegen eine Einzelfallentscheidung fordern.

Die Frühförderung kann auf jeden Fall nicht als Betreuungsmöglichkeit verstanden werden, da die Eltern im Normalfall in die Frühförderung eingebunden werden.

Im Verlauf der Beratung trat die Frage auf, ob eine Steuerung hin bzw. weg von Integrationskrippen erforderlich sei, da durch die integrative Betreuung Betreuungsplätze für Kinder ohne besonderen Förderbedarf verloren gehen. Vor diesem Hintergrund entschied der Ausschuss, den ursprünglichen Beschlussvorschlag entsprechend neu zu fassen. Die Zustimmung zur Vergabe von Integrationsplätzen in Krippen soll auch zukünftig im Einzelfall erfolgen.