Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 5, Enthaltungen: 7

Beschluss:

a)    Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

b)    Der Bebauungsplan Nr. 17D für den Bereich „Hövemanns Wiesen“, die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründungen hierzu werden als Satzung beschlossen.

 


Bauausschussvorsitzender Bokern berichtete von der Vorberatung. Ein Sprecher der Ratsgruppe LOHNER – DIE LINKE beklagte die mit der Bauleitplanung verbundenen Eingriffe in die Natur, die Zerstörung des Lebensraumes von Fröschen und Singvögeln etc. und wies hin auf ein in der letzten Sitzung des Bauausschusses vorgestelltes Gutachten zum Thema Nachverdichtung, auf die damit auch weiterhin zu erwartende Reduzierung von Grünflächen und das Fehlen eines Naturschutzkonzeptes. Ein Sprecher der SPD-Fraktion erinnerte an den hohen Bedarf an Bauland und sprach sich dafür aus, das zerstörte Biotop in diesem Bereich wieder anzulegen.

 

Der Sprecher der GRÜNEN-Fraktion fragte, welche Möglichkeit der Rat habe, für die Erhaltung des im Plangebiet befindlichen Waldbestandes zu sorgen und stellte folgenden
Antrag:

Die Stadt Lohne übt auf den im östlichen Teil gelegenen Waldbestand im Bebauungsplan „Hövemanns Wiesen“ ein Vorkaufsrecht aus, um den dortigen Baumbestand für die Lohner Bevölkerung zu sichern und zu erhalten.

 

Er begründete dies mit der seiner Meinung nach wohl letzten Möglichkeit, Flächen mit geschlossenem Baumbestand im Innenstadtbereich für die Bevölkerung zu sichern. Dies sei seiner Meinung nach möglich, ohne die geplante Wohnbauentwicklung zu behindern, wenn die dafür vorgesehene Fläche Richtung Westen verschoben werde. Zusätzlich sei dann vielleicht später ein parallel zur Brinkstraße verlaufender Fuß- und Radweg möglich.

 

Städtischer Oberrat Kröger führte dazu aus, dass die Ausübung eines Vorkaufsrechtes nicht Gegenstand der Beratung im Bauausschuss zur Bauleitplanung sein könne und ein mögliches Vorkaufsrecht nicht zwangsläufig zu einem Grunderwerb führe.

 

Zur Zulässigkeit eines solchen Antrags wies Bürgermeister Gerdesmeyer auf den lediglich mittelbaren Bezug zum Tagesordnungspunkt und die fehlende Vorberatung im Verwaltungsausschuss bzw. Fachausschuss hin. Im Verlauf der Diskussion wurde der Bedarf an Wohnbauland, die Oberflächenentwässerung, der Wunsch nach Grünbedachung und Erhalt der vorhandenen Bäume angesprochen. Zum Standort eines Ausgleichsteiches für den verfüllten Teich wurden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Städtischer Oberrat Kröger erläuterte, dass die Bäume soweit möglich erhalten werden sollen. Weil nicht alle Bäume gesund sind, müsse ein Teil gefällt werden. Ausgleichsmaßnahmen werden vorgenommen.

 

Im weiteren Verlauf der Aussprache wurden die Umsetzbarkeit des Antrages und die fehlende Grundlage für ein Vorkaufsrecht angesprochen. Erläutert wurde, dass für ein mögliches Vorkaufsrecht die entsprechende Fläche im Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen sein müsste, was nicht der Fall ist. Die angeregte Verschiebung der zu bebauenden Fläche in Richtung Westen dürfte aufgrund der gegebenen Eigentumsverhältnisse wohl nicht realisierbar sein.

Der Antrag wurde nach umfassender Erörterung mit 12 Jastimmen, 19 Neinstimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

Anschließend ließ Ratsvorsitzender Bockstette über den vorgelegten Beschlussvorschlag abstimmen.