Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

a)    Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

b)    Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes `80 der Stadt Lohne sowie die Begründung hierzu wird als Satzung beschlossen.

c)    Der Bebauungsplan Nr. 102 für den Bereich Wicheler Flur / Brägeler Pickerweg, die örtliche Bauvorschrift und die Begründungen hierzu werden als Satzung beschlossen.


Bauausschussvorsitzender Bokern berichtete von der Vorberatung. Auf Anfrage wurde erläutert, dass nur ein kleiner Teil des Baumbestandes weichen muss, wobei eine Kompensation im Plangebiet selbst und nur zu einem geringen Teil außerhalb erfolgen soll. Die in der textlichen Festsetzung gewählte Bezeichnung „Landschaftsrasen“ bezeichne eine ortstypische, naturnahe, insektenfreundliche Rasenmischung. Die Erschließungssituation wurde erläutert und zur Grünbedachung ausgeführt, dass hierzu vertragliche Regelungen mit dem Investor vorgesehen seien. Eine Ausweisung im Bebauungsplan hätte eine erneute öffentliche Auslegung und damit eine Verlängerung des Verfahrens zur Folge gehabt.

Ein Sprecher der Ratsgruppe kritisierte die Ausweisung einer Gewerbefläche, die damit verbundene Versiegelung und mögliche Auswirkungen auf den Grundwasserstand.