Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Den im Sachverhalt unter A) bis C) dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen des Jahres 2017 wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit § 117 NKomVG zugestimmt.


Finanzausschussvorsitzender Sieveke berichtete von der Vorberatung.

 

Mehrere Ratsmitglieder hatten vorübergehend den Ratssaal verlassen.