Sitzung: 11.12.2019 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/030/2019
Beschluss:
Den im Sachverhalt unter A) bis C) dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen des Jahres 2017 wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit § 117 NKomVG zugestimmt.
Finanzausschussvorsitzender Sieveke berichtete von der Vorberatung.
Mehrere Ratsmitglieder hatten vorübergehend den Ratssaal verlassen.