In der Beratung zur Umgestaltung des Friedhofsvorplatzes wurde in der letzten Sitzung angeregt, im Bereich des Friedhofstores einen Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Marienstraße anzulegen. Die Lage des FGÜ wurde anhand eines Lageplanes vorgestellt.

 

Die Verkehrsbehörde des Landkreises Vechta hat dazu mitgeteilt, dass für die Anlegung eines FGÜ eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer erforderlich sei. Nach den Richtlinien für die Anlegung eines FGÜ muss in diesem Bereich (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) die Sichtweite auf die Wartefläche des FGÜ 30 Meter betragen. Aufgrund der Friedhofsmauer in der Kurvenlage kann dies nicht eingehalten werden und die Anlegung eines FGÜ sei nicht zulässig. Hingewiesen wurde auch auf den in unmittelbarer Nähe vorhanden FGÜ.

 

Von der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass bei der Umgestaltung der mit Pochkiesplatten vorgesehene Streifen entlang der Marienstraße auf 1,50 Meter verbreitert werden soll.