Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung eines Blühstreifenprogramms unter den o.a. Rahmenbedingungen

 


Die Verwaltung erläuterte, das in der Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschusssitzung am 13.08.2019 wurde über den Antrag der CDU-Fraktion zur Fortsetzung des im Jahr 2018 ausgelaufenen EU-Blühstreifenprogramms diskutiert wurde. Im Ergebnis wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung des Antrages zu prüfen und die Angelegenheit im Arbeitskreis Vogel und Insektenschutz zu beraten.

 

In der letzten Arbeitskreissitzung am 17.12.2019 wurde über diese Thematik diskutiert und folgender Vorschlag erarbeitet.

 

1.      Auf städtischen Flächen sollen dreijährige Blühmischungen eingesät werden. Das Mähen dieser Blühflächen soll ab Ende Juli abschnittsweise erfolgen und ggf. mit einem Abtransport des Mähguts verbunden sein.

Hierfür geeignete Flächen wurden vom Arbeitskreis festgelegt.

 

2.      Auf landwirtschaftlichen privaten Flächen im Außenbereich können einjährige Blühmischungen verwendet werden. Die Saatgutmischung soll zwischen Landvolk und NABU Ortsgruppe Lohne abgestimmt werden. Hierbei sollte es sich um regiozertifiziertes Saatgut handeln. Der günstigste Zeitpunkt für das Ausbringen dieser Blühmischungen wäre Ende April bis Anfang Mai. Neben Ackerrandstreifen könnten auch Flächen in den „Ackerschlägen“ z.B. als Lerchenfenster mit diesen Blühmischungen versehen werden. Die Kosten dieser Maßnahmen in Höhe von ca. 200,- bis 300,- € pro Hektar werden von der Stadt Lohne übernommen. Die teilnehmenden Landwirte sollten anschließend über die Veränderungen hinsichtlich Fauna und Flora auf diesen Flächen berichten.

 

 

In der Aussprache wandten sich verschiedene Ausschussmitglieder gegen die Anlegung von einjährigen Blühstreifen, da sich durch diese, z. B. Hinblick auf die mehrjährige Eiablage von Insekten, keine nachhaltige Entwicklung ergebe.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass seitens des Arbeitskreises für Vogel- und Insektenschutz die Anlegung von dreijährigen Blühflächen favorisiert werde. Auf stadteigenen Fläche sei dies auch möglich. Auf privaten landwirtschaftlichen Flächen sei jedoch nur die Anlegung von max. einjährigen Blühflächen möglich, da mehrjährige Blühflächen sich z. B. nachteilig auf die Flächenbilanz (keine Anrechnung dieser Flächen) auswirken. Die Bereitschaft, Flächen für mehrjährige Blühstreifen zur Verfügung zu stellen, sei daher eher gering.

 

Beratendes Mitglied Göttke-Krogmann führte aus, dass in der Sache einheitlich der Begriff Blühfläche verwendet werden sollte. Denkbar sei auch, dass schwer zu bewirtschaftende Ackerflächen zu Blühflächen umgewandelt werden. Nach seiner Auffassung seien auch z. B. die Realverbände gefordert, da diese auch dem Gemeinwohl dienen sollen. Die Stadt als Verpächterin könnte Flächen aus der Verpachtung herausnehmen und zu Blühflächen umgestalten.

 

Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, über die Punkte 1. und 2. getrennt abzustimmen. Punkt 1. der Vorlage zur Anlegung dreijähriger Blühflächen sei eine Empfehlung des Arbeitskreises für Insekten- und Vogelschutz und finde seine volle Zustimmung.

 

Punkt 2. der Vorlage betreffe den Antrag zur Anlegung von Blühstreifen aufgrund eines 2018 ausgelaufenen EU-Blühstreifenprogrammes. Auch wenn dieses Programm ausgelaufen sei, könnten Landwirte auf andere Förderprogramme zurückgreifen. So fördere z. B. das Nds. Landwirtschaftsministerium je nach Anlage zwischen 700,-- € und 875,-- € je Hektar. Auch die Stiftung „SUN“ des Landkreises fördere – mehrjährige – Programme ab 500 qm mit 150,-- € im ersten und 50,-- € für jedes weitere Jahr.

 

Nach seiner Auffassung sei es daher nicht sinnvoll, zusätzliche kommunale Förderungen für private und landwirtschaftliche Flächen zu initiieren.

 

Diesem Antrag wurde von einem anderen Ausschussmitglied widersprochen und beantragt, eine gemeinsame Abstimmung durchzuführen. Der Anlegung von Blühstreifen zu Punkt 2. der Vorlage sei ein Antrag der CDU-Fraktion auf entsprechende Förderung vorausgegangen. Im Interesse des gemeinsamen Engagements zur Förderung des Insekten- und Vogelschutzes sei dieser Antrag eine Ergänzung zu den Empfehlungen des Arbeitskreises.

 

Andere Ausschussmitglieder widersprachen dieser Auffassung und wiesen darauf hin, dass die Anlegung von einjährigen Blühstreifen nicht sinnvoll sei.

 

Im Anschluss ließ der Vorsitzende über den Antrag auf getrennte Abstimmung der Punkte 1. und 2. abstimmen.

 

Dieser Antrag wurde mit 5 Jastimmen und 9 Neinstimmen abgelehnt.

 

Sodann fasste der Ausschuss den nachfolgenden