Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Befreiung/Ausnahme zur Kompensation auf der Ausgleichsfläche in Bakum/Carum wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass von der Firma Biochem Zusatzstoffe GmbH die Genehmigung für den Neubau einer Flüssigproduktion auf ihrem Betriebsgrundstück Brägeler Forst 13 beantragt wurde. Das Gebäude ist L-förmig und hat die Außenabmessungen von ca. 120 x 27 m und an der kurzen Seite von ca. 17 x 43 m. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 12 m.

 

Das Grundstück liegt in einem Industriegebiet im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 103 - 1. Änderung „Brägel-Nord“.

 

Aus betrieblichen und produktionstechnischen Gründen ragt das Bauvorhaben einschließlich Gebäudeumfahrt mit einem Teil in den nicht überbaubaren Grundstücksbereich hinein. Des Weiteren wird in Teilen die festgesetzte Maßnahmenfläche mit einem Pflanzgebot sowie einer Fläche zur Entwicklung von der Natur überbaut.

 

Für die Überbauung stellt der Antragsteller eine Ausgleichsmaßnahme in Bakum/Carum zur Verfügung. Die Inanspruchnahme der Versiegelung von 965 m2 Maßnahmenfläche wird vor Ort in Bakum/Carum durch 1.802,82 m2 Ausgleichsfläche kompensiert.

 

In der Aussprache bat ein Ausschussmitglied darum, dem Protokoll die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta beizufügen.