Ein Ausschussmitglied erkundigte sich nach der Fällung eines Baumes im Bereich des Regenrückhaltebeckens in Hopen.

 

Anmerkung zum Protokoll

Es handelte sich um eine zweistämmige Erle, die im Stammfußbereich eine Höhlung mit beginnender Fäule / Pilzbefall hatte.

Der Baum zeigte zusätzlich eine deutlich abnehmende Vitalität und wurde aus den genannten Gründen im Zuge der Verkehrssicherungspflicht gefällt.