Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

In den Haushaltsplan werden ab 2021 folgende wesentliche Produkte zusätzlich aufgenommen:

 

36701 Familienbüro

42403 Sonstige Sportanlagen (enthält den Kostenträger „Sport- und Mehrzweckhalle LOHNEUM“)

54601 Parkhäuser

56101 Umweltmaßnahmen/Klimaschutz

57101 Wirtschaftsförderung und

57501 Tourismus die Kriterien für ein wesentliches Produkt.

 

Das Produkt 54501 Straßenbeleuchtung wird zukünftig nicht als wesentliches Produkt geführt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion stellt mit Schreiben vom 30.01.2020 einen Antrag gemäß § 56 NKomVG auf Neubestimmung der im Haushaltsplan festgelegten wesentlichen Produkte. Die neu als wesentlich anzusehenden vorgeschlagenen Produkte sind in der Anlage gelb gekennzeichnet.

 

 

Kommunale Haushaltspläne werden nach den Bedürfnissen der Kommune in Teilhaushalte gegliedert. Die Gliederung entspricht der jeweiligen Verwaltungsgliederung. In den Teilhaushalten werden die ihnen zugeordneten Produkte abgebildet (§ 4 Abs. 1 KomHKVO)

 

Der Haushaltsplan der Stadt Lohne ist demzufolge nach den bei der Stadt Lohne gebildeten Organisationseinheiten gegliedert (Verwaltungsleitung, Stabsstellen, Ämter und Abteilungen). Er umfasst folgende sechs Teilhaushalte:

 

Teilhaushalt 0

=

Verwaltungsleitung

Teilhaushalt 1

=

Amt 1 – Hauptamt

Teilhaushalt 2

=

Amt 2 – Finanzen

Teilhaushalt 3

=

Stabsstellen – Gleichstellungsbeauftragte, Präventionsrat,

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Teilhaushalt 5

=

Amt 5 – Amt für Familie und Soziales

Teilhaushalt 6

=

Amt 6 – Bauamt

 

Ein Schwerpunkt des 2010 eingeführten „Neuen Kommunalen Rechnungswesens“ ist die Steuerung des Finanzmitteleinsatzes durch eine “outputorientierte“ Sichtweise. § 60 KomHKVO definiert das “Produkt“ als „Zusammenfassung von Leistungen nach sachlichen Gesichtspunkten, die von einer Verwaltungseinheit für andere Stellen erbracht werden und Ressourcenverbrauch verursachen“. Der hier verwendete Begriff der „Leistung“ wird definiert als „bewertbares Arbeitsergebnisse einer Verwaltungseinheit, die zur Aufgabenerfüllung erzeugt werden.

 

Die Stadt Lohne hat im Haushaltsplan 89 Produkte mit ca. 180 Leistungen (Kostenträgern) nach den verbindlichen Vorgaben des Produktrahmens des Landes eingerichtet, die den 6 Teilhaushalten zugeordnet sind.

 

 

Nach § 4 Abs. 7 KomHKVO werden in jedem Teilhaushalt die wesentlichen Produkte mit den dazugehörigen Leistungen dargestellt und sollen die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden.

 

Aus dem Produktkatalog sind bisher im Haushaltsplan der Stadt Lohne 17 Produkte als wesentlich ausgewählt (in der Anlage grün gekennzeichnet). Für jedes wesentliche Produkt enthält der Haushaltsplan der Stadt Lohne Zusatzinformationen (eine Produktbeschreibung mit Kennzahlen und eine Darstellung der Haushaltsansätze des Ergebnishaushaltes), während bezüglich der übrigen Produkte auf eine kleinteilige Zieldefinition und auf Kennzahlen im Haushalt verzichtet wird werden kann.

 

Kriterien für die Auswahl der wesentlichen Produkte können z.B. der finanzielle Zuschussbedarf, der absolute Aufwand oder der Entscheidungsspielraum einer Kommune (freiwillige / Pflichtaufgabe, Beeinflussbarkeit) sowie allgemeines politisches Interesse sein.

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung erfüllen die vorgeschlagenen Produkte

36701 Familienbüro, 54601 Parkhäuser, 56101 Umweltmaßnahmen/Klimaschutz,

42403 Sonstige Sportanlagen (enthält den Kostenträger „Sport-und Mehrzweckhalle LOHNEUM“)

57101 Wirtschaftsförderung und 57501 Tourismus die Kriterien für ein wesentliches Produkt.

Das Produkt 57303 Stadtfest/Weihnachtsaktionen ist im Aufwand und Zuschussbedarf relativ konstant und lässt auch keine für den Haushalt relevanten stichhaltigen Kennzahlen erkennen.

 

 

Das vorgeschlagene Produkt 11113 Gebäudemanagement ist bereits als wesentlich eingeordnet (Haushaltsplan 2020 Seite 15).

 

 

Die Produkte 12601 Brandschutz, 21101 Grundschulen, 21201 Stegemannschule, 21501 Realschule Meyerhofstraße und 21503 Albert-Schweizer-Realschule, deren Einstufung als nichtwesentlich die SPD-Fraktion vorschlägt, sollten aus Sicht der Verwaltung weiterhin als wesentliche Produkte dargestellt werden, da sie finanziell bedeutsam sind, und Kernaufgaben der örtlichen Gemeinschaft abbilden, deren Ausgestaltung aber auf kommunaler Ebene noch Spielraum enthält.

Das Produkt 54501 Straßenbeleuchtung ist finanziell relativ konstant und kann zukünftig als nicht wesentliches Produkt betrachtet werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Knospe erläuterte zunächst den Antrag. Anschließend ging Stadtkämmerer Theder auf den in der Beratungsvorlage dargelegten Vorschlag ein, wonach bei einigen beantragten Änderungen die Problematik darin liege, sinnvolle Kennzahlen zur Beschreibung zu ermitteln, vor allem beim Produkt Stadtfest / Weihnachtsmarkt. Im Ausschuss bestand Einigkeit darin, eine möglichst praktikable Lösung beizubehalten, aber auch der Politik genügend Kennzahlen und Informationen z. B. für das LOHNEUM bereitzustellen. Stadtkämmerer Theder bot daher an, bei Bedarf zusätzliche Auswertungen oder Kennzahlen bereitzustellen. Er erläuterte auf Nachfrage, dass das Produkt Grundstücksmanagement auch das Gebäudemanagement der Abt. 23 (Liegenschaften) umfasst.

Anmerkung: Das Produkt 11114 „Gebäudemanagement“ ist bei der Hochbauabteilung angesiedelt und umfasst neben deren Personalkosten ca. 8.000,00 € p. a. für allgemeine Sachkosten wie Ausschreibungen und Energieberichte.

Der Ausschussvorsitzende ließ über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.