Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion hat mit anliegendem Schreiben die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung in Lohne beantragt. Der Antrag wurde bereits im Frühjahr 2019 in den politischen Gremien der Stadt Lohne behandelt und zunächst bis zur geplanten gesetzlichen Neuregelung in Niedersachsen zurückgestellt. Mittlerweile hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze und zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen vom 24.10.2019 beschlossen und im Nds. GVBl.-Nr. 18/2019, ausgegeben am 01.11.2019, veröffentlicht.

 

In einigen Bundesländern wird derzeit noch über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge diskutiert. In mehreren Bundesländern wie u.a. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträge grundsätzlich nicht möglich.

 

Der vorliegende Antrag der SPD-Stadtratsfraktion beinhaltet im Wesentlichen die in der öffentlichen Diskussion vorgebrachten Argumente wie

 

·         unverhältnismäßige Beitragshöhen,

·         Unverständnis bei Bürgerinnen und Bürger, da sie den Ausbau „ihrer Straßen“ nicht mit einer für sie gegebenen Vorteilssituation in Zusammenhang sehen, sondern die Straßen für sie nur für den Gebrauch durch jedermann verwendet werden,

·         mehr Gerechtigkeit durch Finanzierung über Steuern.

 

 

Straßenausbaubeiträge sind in vielen niedersächsischen Kommunen ein bewährtes Instrument zur Finanzierung des kommunalen Straßenbaus. Sie gänzlich abzuschaffen, bedeuten den Verlust finanziellen Spielraums für die Stadt und wecken möglicherweise sogar Begehrlichkeiten in der Bevölkerung. So spricht sich auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund dafür aus, den Kommunen weiterhin die Möglichkeit zu belassen, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Bereits bisher wurden 25 - 70 v. H. der Straßenausbaukosten aus Steuermitteln getragen, wobei die höchste Eigenbeteiligung nur bei reinen Anliegerstraßen auftritt.

 

Durch das vom Landtag verabschiedete Gesetz besteht für die Stadt die Möglichkeit, die Straßenausbaubeitragssatzung zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger zu überarbeiten und einer kreiseinheitlichen Regelung anzupassen, verbunden mit einer allen Seiten gerecht werdenden Festsetzung der Beitragssätze. Außerhalb der Satzung ermöglicht § 6 b NKAG jetzt eine Stundung (Verrentung) auf bis zu 20 Jahren mit Zinssätzen von bis zu 3 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz (der seit Juli 2016 auf minus 0,88 % festgesetzt ist).

 

Beratungsverlauf

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Klee stellte den Antrag vor, erläuterte die Begründung und ging dabei auf die jüngsten Entwicklungen quer durch die Parteienlandschaft ein. Stadtkämmerer Theater nahm anschließend bei seinen Ausführungen Bezug auf die Beratungsvorlage der Verwaltung und teilte mit, dass auch in der Vergangenheit bereits für stark betroffenen Anlieger alle gesetzlichen Möglichkeiten für eine verträgliche Lösung genutzt wurden. Am Ende blieben stets nur sehr wenige Fälle über. Er warb vor allem für eine kreiseinheitliche Regelung. Bürgermeister Gerdesmeyer teilte ergänzend mit, dass auch in der Nachbargemeinde Bakum eine modifizierte Satzung und damit eine Reduzierung der Anliegerbeiträge verabschiedet worden seien. Auch der NSGB-Kreisverband Vechta habe ein einstimmiges Votum in dieser Sache gefasst. Es sei zu bedenken, dass im Falle einer Erhöhung der Grundsteuer diese auch auf die Mieter umgelegt würde, während Ausbaubeiträge direkt vom Eigentümer entrichten sind. Im Folgenden diskutierte der Ausschuss darüber, welche Regelung wohl am Gerechtesten sei. Dabei wurde zum einen angesprochen, dass Eigentum eine besondere Verpflichtung und Verbundenheit beinhalte, zum anderen aber vielfach die Allgemeinheit übermäßig von einem Straßenausbau profitiere. Ein Streitpunkt ist zum Beispiel die oft nicht zu erkennende Abgrenzung zwischen Ausbau und Sanierung / Unterhaltung - letztere wird ohnehin auf die Allgemeinheit umgelegt. Als weiterer Punkt wurde genannt, dass eine Abschaffung der Anliegerbeiträge mehr Begehrlichkeiten für einen vorzeitigen Ausbau weckt und demgegenüber sich die Anlieger bei der aktuellen Situation sehr genau Gedanken machen, ob sie einen Ausbau einfordern.