Sitzung: 18.02.2020 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 22/002/2020
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion hat mit anliegendem Schreiben die Aufhebung der
Straßenausbaubeitragssatzung in Lohne beantragt. Der Antrag wurde bereits im
Frühjahr 2019 in den politischen Gremien der Stadt Lohne behandelt und zunächst
bis zur geplanten gesetzlichen Neuregelung in Niedersachsen zurückgestellt.
Mittlerweile hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Änderung des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze und zur
Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen vom 24.10.2019 beschlossen und im Nds.
GVBl.-Nr. 18/2019, ausgegeben am 01.11.2019, veröffentlicht.
In einigen Bundesländern wird derzeit noch über die Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge diskutiert. In mehreren Bundesländern wie u.a. Bayern,
Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin ist die Erhebung von
Straßenausbaubeiträge grundsätzlich nicht möglich.
Der vorliegende Antrag der SPD-Stadtratsfraktion beinhaltet im
Wesentlichen die in der öffentlichen Diskussion vorgebrachten Argumente wie
·
unverhältnismäßige
Beitragshöhen,
·
Unverständnis
bei Bürgerinnen und Bürger, da sie den Ausbau „ihrer Straßen“ nicht mit einer
für sie gegebenen Vorteilssituation in Zusammenhang sehen, sondern die Straßen
für sie nur für den Gebrauch durch jedermann verwendet werden,
·
mehr
Gerechtigkeit durch Finanzierung über Steuern.
Straßenausbaubeiträge sind in vielen niedersächsischen Kommunen ein
bewährtes Instrument zur Finanzierung des kommunalen Straßenbaus. Sie gänzlich
abzuschaffen, bedeuten den Verlust finanziellen Spielraums für die Stadt und
wecken möglicherweise sogar Begehrlichkeiten in der Bevölkerung. So spricht
sich auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund dafür aus, den Kommunen
weiterhin die Möglichkeit zu belassen, Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Bereits bisher wurden 25 - 70 v. H. der Straßenausbaukosten aus Steuermitteln
getragen, wobei die höchste Eigenbeteiligung nur bei reinen Anliegerstraßen
auftritt.
Durch das vom Landtag verabschiedete Gesetz besteht für die Stadt die
Möglichkeit, die Straßenausbaubeitragssatzung zum Vorteil der Bürgerinnen und
Bürger zu überarbeiten und einer kreiseinheitlichen Regelung anzupassen,
verbunden mit einer allen Seiten gerecht werdenden Festsetzung der
Beitragssätze. Außerhalb der Satzung ermöglicht § 6 b NKAG jetzt eine Stundung
(Verrentung) auf bis zu 20 Jahren mit Zinssätzen von bis zu 3 Prozentpunkten
über dem gesetzlichen Basiszinssatz (der seit Juli 2016 auf minus 0,88 %
festgesetzt ist).
Beratungsverlauf
Die stellvertretende
SPD-Fraktionsvorsitzende Klee stellte den Antrag vor, erläuterte die Begründung
und ging dabei auf die jüngsten Entwicklungen quer durch die Parteienlandschaft
ein. Stadtkämmerer Theater nahm anschließend bei seinen Ausführungen Bezug auf
die Beratungsvorlage der Verwaltung und teilte mit, dass auch in der Vergangenheit
bereits für stark betroffenen Anlieger alle gesetzlichen Möglichkeiten für eine
verträgliche Lösung genutzt wurden. Am Ende blieben stets nur sehr wenige Fälle
über. Er warb vor allem für eine kreiseinheitliche Regelung. Bürgermeister
Gerdesmeyer teilte ergänzend mit, dass auch in der Nachbargemeinde Bakum eine
modifizierte Satzung und damit eine Reduzierung der Anliegerbeiträge
verabschiedet worden seien. Auch der NSGB-Kreisverband Vechta habe ein
einstimmiges Votum in dieser Sache gefasst. Es sei zu bedenken, dass im Falle
einer Erhöhung der Grundsteuer diese auch auf die Mieter umgelegt würde,
während Ausbaubeiträge direkt vom Eigentümer entrichten sind. Im Folgenden
diskutierte der Ausschuss darüber, welche Regelung wohl am Gerechtesten
sei. Dabei wurde zum einen angesprochen, dass Eigentum eine besondere
Verpflichtung und Verbundenheit beinhalte, zum anderen aber vielfach die
Allgemeinheit übermäßig von einem Straßenausbau profitiere. Ein Streitpunkt ist
zum Beispiel die oft nicht zu erkennende Abgrenzung zwischen Ausbau und
Sanierung / Unterhaltung - letztere wird ohnehin auf die Allgemeinheit
umgelegt. Als weiterer Punkt wurde genannt, dass eine Abschaffung der
Anliegerbeiträge mehr Begehrlichkeiten für einen vorzeitigen Ausbau weckt und
demgegenüber sich die Anlieger bei der aktuellen Situation sehr genau Gedanken
machen, ob sie einen Ausbau einfordern.