Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Nein: 12, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

 

Anwohner des Spielplatzes am Voßberger Ring (Flur 26 von Lohne, Flurstück 45/45, 1.823 m²) beantragen, eine Teilfläche aus dem Spielplatzgelände von der Stadt Lohne zu erwerben oder zu pachten, um eine weitere Zufahrt zu ihrem Grundstück herrichten zu können.

 

Alternativ wird beantragt, eine größere Teilfläche aus dem Areal zwecks Errichtung eines komplett neuen Wohnhauses zu erwerben.

 

Der Antrag sowie ein Lageplan mit Kennzeichnung der beabsichtigten Zufahrtsfläche sind als Anlage beigefügt.

 

Im Bebauungsplan Nr. 81 der Stadt Lohne ist die Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz/Parkanlage ausgewiesen. Mit einem Verkauf oder einer Verpachtung würde zwangsläufig eine Änderung des Bebauungsplans einhergehen.

 

Da die Anwohner sich durch die abendliche Nutzung des Spielplatzes als Treffpunkt für Jugendliche gestört fühlen, übernehmen sie auf eigenen Wunsch seit vielen Jahren den „Schließdienst“ für den Spielplatz. Eine vertragliche Vereinbarung hierzu existiert nicht.

 

Auch wenn -lt. Angabe der Antragsteller- derzeit kaum Kinder auf dem Gelände spielen und der Platz eher abends durch Jugendliche zweckentfremdet genutzt wird, ist die Festsetzung auf Dauer angelegt. Durch einen Generationenwechsel im Baugebiet kann sich durchaus wieder die Notwendigkeit eines Spielplatzes ergeben.

 

Beratungsverlauf

 

Ergänzend zur Verwaltungsvorlage wurde hierzu ein Lageplan präsentiert und die in der Umgebung vorhandenen wenigen Spielplätze aufgezeigt. Im Ausschuss bestand Einigkeit darin, dass Flächen nicht verkauft werden können, sofern diese für öffentliche Zwecke benötigt werden.