Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Ersatzbau am Südring (Zerhusen) 7 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Straße Südring (Zerhusen) 7 beantragt wurde

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 2 zu beurteilen und zulässig. Ein Ersatzbau an gleicher Stelle ist zulässig, wenn das vorhandene Gebäude Missstände und Mängel aufweist. Geplant ist, das Gebäude in der südöstlichen Grundstücksecke der bewirtschafteten Ackerfläche anzuordnen. Die Standortverschiebung würde zu einer wirtschaftlicheren Bearbeitbarkeit der landwirtschaftlichen Ackerfläche führen.

 

Das Gebäude liegt im Außenbereich der Ortslage Zerhusen und ist im Flächennutzungsplan ´80 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.