Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

a)     Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der       Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

b)     Der Bebauungsplan Nr. 89/ IIB für den Bereich „Südlich der Dinklager Straße/ westlich des Südrings“ sowie die Begründung hierzu werden als Satzung beschlossen.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89/ IIB für den Bereich „Südlich der Dinklager Straße/ westlich des Südrings“ sowie die Begründung vom 16.12.2019 bis zum 24.01.2020 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen von privater Seite wurden nicht vorgebracht.

 

 

Landkreis Vechta vom 24.01.2020

Umweltschützende Belange

Der Anregung des Landkreises, den Abstand der Baugrenze von den neu anzulegenden Anpflanzflächen zu vergrößern, wird zur Kenntnis genommen. Der Abstand von 2 m zu den neu anzulegenden Anpflanzflächen wird aber auch hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Platzes für ausreichend erachtet.

 

 

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 23.01.2020

Landwirtschaft/ Bodenschutz

Dem Hinweis zur Durchführung einer Bodenfunktionsbewertung wird gefolgt. Der vorliegende Umweltbericht wird um eine Bodenfunktionsbewertung ergänzt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Dem Hinweis auf die Aktualisierung der BK50 wird ebenfalls gefolgt und die vorliegenden Aussagen zum Schutzgut Boden im Umweltbericht werden auf Grundlage der BK50 aktualisiert.

 

Nördlich des Hopener Mühlenbaches liegt gem. BK 50 ein Suchraum für schutzwürdige Böden. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Plaggenesch, einem Boden mit kulturhistorischer Bedeutung. Laut den Erläuterungen zum Thema „Suchräume für schutzwürdige Böden“ (https://nibis.lbeg.de/cardomap3/#) zählen zu den besonders schutzwürdigen Böden diejenigen Böden, deren natürliche Funktionen sowie deren Archivfunktion im Wesentlich erhalten sind. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen nach Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Böden mit kulturgeschichtlicher Bedeutung sind Dokumente der menschlichen Bodenkultivierung und haben Archivcharakter. Kulturgeschichtlich bedeutsame Böden sind beispielsweise durch ackerbauliche Maßnahmen entstanden, die heute nicht mehr gebräuchlich sind.

 

Im vorliegenden Fall wurde der vorhandene Suchraum nördlich des Hopener Mühlenbaches weitgehend in den letzten Jahren schon überbaut, so dass seine Entstehung und Struktur in der Örtlichkeit nicht mehr zu erkennen ist. Die Inanspruchnahme einer sehr kleinen Teilfläche des Suchraumes zur Erweiterung eines schon bestehenden Gewerbebetriebes stellt somit keine wesentliche Beeinträchtigung der angesprochenen Archivfunktion dar.

 

Die Hinweise zu den Maßnahmen der Vermeidung und Verminderung negativer Bodenbeeinträchtigungen werden als zusätzliche Hinweise in die Begründung mit aufgenommen.

 

Bauwirtschaft

Der Sachverhalt der für das Plangebiet ausgewiesenen Gefährdungskategorie 0 (keine Erdfallgefahr) wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung bzw. Umweltbericht dargelegt.

Die Informationen bezüglich des im Planbereich vorhandenen setzungsempfindlichen Baugrundes wird zur Kenntnis genommen und ein zusätzlicher Hinweis zur geotechnischen Erkundung des Baugrundes in die Begründung mit aufgenommen.

 

Bergaufsicht Meppen

Die EWE Netz GmbH wurde beteiligt und hat eine eigene Stellungnahme abgegeben. Die Erdgashochdruckleitung wurde bereits nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen und mit einem jeweils 5m breiten Schutzstreifen berücksichtigt.

 

Freiwillige Feuerwehr vom 10.12.2019

Der Hinweis der Freiwilligen Feuerwehr wird zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.

 

 

EWE NETZ GmbH vom 20.12.2019

Die Hinweise zu den Versorgungsleitungen der EWE NETZ GmbH werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.