Sitzung: 13.02.2020 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 61/005/2020
Beschlussempfehlung:
a)
Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen
Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird
zugestimmt.
b)
Der Bebauungsplan Nr. 89/ IIB für den Bereich „Südlich
der Dinklager Straße/ westlich des Südrings“ sowie die Begründung hierzu werden
als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 89/ IIB für den Bereich „Südlich der Dinklager Straße/
westlich des Südrings“ sowie die Begründung vom 16.12.2019 bis zum 24.01.2020
im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden
nachfolgende Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen von privater Seite wurden nicht
vorgebracht.
Landkreis Vechta
vom 24.01.2020
Umweltschützende Belange
Der Anregung des Landkreises, den Abstand
der Baugrenze von den neu anzulegenden Anpflanzflächen zu vergrößern, wird zur
Kenntnis genommen. Der Abstand von 2 m zu den neu anzulegenden Anpflanzflächen
wird aber auch hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Platzes für ausreichend
erachtet.
Landesamt
für Bergbau, Energie und Geologie vom 23.01.2020
Landwirtschaft/ Bodenschutz
Dem Hinweis zur Durchführung einer
Bodenfunktionsbewertung wird gefolgt. Der vorliegende Umweltbericht wird um
eine Bodenfunktionsbewertung ergänzt. Eine Änderung der Planung ist nicht
erforderlich.
Dem Hinweis auf die Aktualisierung der BK50
wird ebenfalls gefolgt und die vorliegenden Aussagen zum Schutzgut Boden im
Umweltbericht werden auf Grundlage der BK50 aktualisiert.
Nördlich des Hopener Mühlenbaches liegt gem.
BK 50 ein Suchraum für schutzwürdige Böden. Im vorliegenden Fall handelt es
sich um einen Plaggenesch, einem Boden mit kulturhistorischer Bedeutung. Laut
den Erläuterungen zum Thema „Suchräume für schutzwürdige Böden“ (https://nibis.lbeg.de/cardomap3/#)
zählen zu den besonders schutzwürdigen Böden diejenigen Böden, deren natürliche
Funktionen sowie deren Archivfunktion im Wesentlich erhalten sind.
Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen nach Bodenschutzrecht vermieden
werden (vgl. §1 BBodSchG). Böden mit kulturgeschichtlicher Bedeutung sind
Dokumente der menschlichen Bodenkultivierung und haben Archivcharakter.
Kulturgeschichtlich bedeutsame Böden sind beispielsweise durch ackerbauliche
Maßnahmen entstanden, die heute nicht mehr gebräuchlich sind.
Im vorliegenden Fall wurde der vorhandene
Suchraum nördlich des Hopener Mühlenbaches weitgehend in den letzten Jahren
schon überbaut, so dass seine Entstehung und Struktur in der Örtlichkeit nicht
mehr zu erkennen ist. Die Inanspruchnahme einer sehr kleinen Teilfläche des
Suchraumes zur Erweiterung eines schon bestehenden Gewerbebetriebes stellt
somit keine wesentliche Beeinträchtigung der angesprochenen Archivfunktion dar.
Die Hinweise zu den Maßnahmen der Vermeidung
und Verminderung negativer Bodenbeeinträchtigungen werden als zusätzliche
Hinweise in die Begründung mit aufgenommen.
Bauwirtschaft
Der Sachverhalt der für das Plangebiet
ausgewiesenen Gefährdungskategorie 0 (keine Erdfallgefahr) wird zur Kenntnis
genommen und in der Begründung bzw. Umweltbericht dargelegt.
Die Informationen bezüglich des im
Planbereich vorhandenen setzungsempfindlichen Baugrundes wird zur Kenntnis
genommen und ein zusätzlicher Hinweis zur geotechnischen Erkundung des
Baugrundes in die Begründung mit aufgenommen.
Bergaufsicht Meppen
Die EWE Netz GmbH wurde beteiligt und hat
eine eigene Stellungnahme abgegeben. Die Erdgashochdruckleitung wurde bereits
nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen und mit einem jeweils 5m breiten
Schutzstreifen berücksichtigt.
Freiwillige
Feuerwehr vom 10.12.2019
Der Hinweis der Freiwilligen Feuerwehr wird zur Kenntnis genommen und
falls erforderlich im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.
EWE NETZ GmbH vom
20.12.2019
Die Hinweise zu den Versorgungsleitungen der EWE NETZ GmbH werden zur
Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.