Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt ein detailliertes Konzept für ein zeitlich befristetes Förderprogramm von Gründern im zentralen Versorgungsbereich zu entwickeln.


Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion schlägt mit Schreiben vom Oktober 2019 die Entwicklung und Umsetzung eines kommunalen Existenzgründerprogramms für Gründer aus den Bereichen Einzelhandel und Gastronomie in der Innenstadt vor. Das Schreiben war der Einladung beigefügt.

 

Eine solche Unterstützung soll zentraler Bestandteil des Leerstandsmanagements sein. Aktuell erarbeitet das Stadtmarketing gemeinsam mit dem HGV Citymarketing Gans & gar Lohne e. V. und der CIMA Beratung und Management GmbH aus Hannover im Rahmen des Zentren Managements der Städtebauförderung einen Vorschlag für ein solches Existenzgründerprogramm.

 

Das angedachte Förderprogramm sieht verschiedene Bausteine vor. Diese könnten z. B. folgende sein:

 

§  Baustein A: Prämie / Anschubfinanzierung Die Stadt Lohne stellt (in ihrer Höhe noch zu diskutierende) Haushaltsmittel bereit. Sie ruft Gründer aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Kreativwirtschaft, konsum- und personenbezogenen Dienstleistungen sowie Handwerk dazu auf, innovative Konzepte, die mit einer Ansiedlung im Zentralen Versorgungsbereich (mit besonderem Fokus auf die Fußgängerzone) verbunden sind, bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Lohne einzureichen. Die Konzepte werden nach noch zu bestimmenden Kriterien bepunktet, gerankt und gefördert.

 

§  Baustein B: Leistungen von Projektpartnern Der SPD-Antrag sieht einen Mietkostenzuschuss vor. Die Stadt schlägt dagegen vor, mit Immobilieneigentümern besondere Mietkonditionen für prämierte Gründer auszuhandeln. Dies könnte z. B. eine zeitlich begrenzte Mietfreiheit mit anschließender Staffelmiete sein. Andere Städte, z. B. Wittlich, haben gezeigt, dass Mietkostenzuschüsse seitens der Kommune nicht unbedingt notwendig sind. Hier zeigen insbesondere solche Immobilieneigentümer Entgegenkommen, deren Gebäude bereits länger leer stehen und nicht grundsaniert sind. Die Stadt vereinbart zudem kostenlose oder vergünstigte Beratungsleistungen und Gebühren und / oder zeitlich begrenzte kostenfreie Mitgliedschaften mit Projektpartnern wie Banken, HGV, IHK / HWK, Landkreis Vechta etc.

 

§  Baustein C: Business Angels Die Stadt sucht gemeinsam mit dem HGV Experten aus den Bereichen Handel, Gastronomie und Dienstleistungen. Sie helfen den Gründern der prämierten Konzepte mit Praxistipps und Kontakten.

 

§  Baustein D: Weitere Leistungen der Kommune – unabhängig von Prämierung des Konzeptes
Stellplatzablöse: Sollte durch die Neubelegung eines Leerstandes für den Eigentümer der Immobilie eine Stellplatzablöse fällig werden, tritt die Fälligkeit der Zahlung des Ablösebetrages erst 2 Jahre nach der Gründung ein. Eigentümer und Stadt schließen einen entsprechenden Vertrag. Sondernutzungssatzung: Vorbehaltlich einer genauen rechtlichen Prüfung gewährt die Stadt Gründern im Zentralen Versorgungsbereich einen zeitlich befristeten Erlass (z. B. 2 Jahre) von fälligen Gebühren gemäß der Sondernutzungssatzung.

 

Die Stadtverwaltung schlägt vor, ein detailliertes Konzept für ein Förderprogramm von Gründern im Zentralen Versorgungsbereich auszuarbeiten. Über die notwendigen Haushaltsmittel sollte zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Nachdem der SPD-Fraktionsvorsitzende Knospe den Antrag vorgestellt hatte, wurden die möglichen Bausteine eines Existenzgründerprogramms von der Leiterin der Stabsstelle Marketing / Wirtschaftsförderung / Öffentlichkeitsarbeit, Frau Nußwaldt erläutert verbunden mit dem Vorschlag, das Programm zunächst auf ein Jahr zu befristen und bei Erfolg zu verlängern. Frau Nußwaldt ergänzte, dass noch weitere Gespräche zwischen der Stadt, der CIMA und dem HGV Citymarketing Gans & Gar Lohne e.V. erfolgen müssen. Auch sollte ein Stichtag für die Beantragung von Förderungen gesetzt werden, bis zu dem die Projektideen angemeldet werden müssen.

 

Stadtkämmerer Theder ergänzte, dass ein Erlass der Gewerbesteuer nicht zielführend sei. Bürgermeister Gerdesmeyer begrüßt den Antrag und merkte an, dass es nicht nur um eine finanzielle Förderung gehe, sondern auch um Impulse für eine Geschäftseröffnung, wobei ein indirekter Mietpreisanstieg vermieden werden müsse. In Abstimmung mit der CIMA und dem HGV soll die Förderkulisse in einer der nächsten Finanzausschusssitzungen präsentiert werden. Räumlich sollte sich das Förderprogramm auf den zentralen Versorgungsbereich bzw. das Sanierungsgebiet beschränkten, wobei auch eine Geschäftsverlagerung in die Innenstadt gefördert werden solle. Einige Ausschussmitglieder regten an, die Förderbedingungen nicht zu kompliziert zu definieren und auch die spätere Abwicklung möglichst unbürokratisch durchzuführen.