Sitzung: 08.04.2010 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 20/056/2010
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2009 betrug:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
/ Haushaltsreste |
Ausgaben |
900.845 |
Zinsen bei Steuererstattungen |
20.000,00 € |
52.524,12 € |
Überplanmäßige Ausgabe 32.524,12 €
Bei der Gewerbesteuer sind Nachzahlungs- und Erstattungsbeträge jeweils zu verzinsen. Im Jahr 2009 waren höhere Erstattungszinsen zu zahlen, die nicht durch Mehreinnahmen bei den Nachzahlungszinsen ausgeglichen wurden.
Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.