Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsansatz für das Jahr 2009 betrug:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsansatz / Haushaltsreste

Ausgaben

900.845

Zinsen bei Steuererstattungen

20.000,00 €

52.524,12 €

 

Überplanmäßige Ausgabe                                                                                        32.524,12 €

 

Bei der Gewerbesteuer sind Nachzahlungs- und Erstattungsbeträge jeweils zu verzinsen. Im Jahr 2009 waren höhere Erstattungszinsen zu zahlen, die nicht durch Mehreinnahmen bei den Nachzahlungszinsen ausgeglichen wurden.

 

Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.