Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Deckungskreis Nr. 630 betrugen für das Jahr 2009:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsansatz / Haushaltsreste

Ausgaben

630.510

Unterh. u. Inst. v. Straßen, Wegen, Brücken

95.000,00

80.076,04

630.5101

dto. - Außenbereich

65.000,00

57.976,40

630.5110

Unterh. v. Gräben u. Wasserläufen

10.000,00

5.369,68

630.5120

Inst. u. Erg. d. Straßen- u. Verk. Schilder

50.000,00

52106,71

630.5130

Reinigungsk. d. Straßeneinlaufschächte

30.000,00

27.789,55

630.5200

Inst. u. Erg. d. Geräte u. sonst. Invent.

1.000,00

0,00

630.5710

Stromkosten f. Ampelanlagen

8.000,00

6.804,89

630.6550

Vermessung-, Gerichts- u. ähnl. Kosten

1.000,00

0,00

630.7130

Erstattung an OOWV f. die Kosten der Straßenentwässerung

120.000,00

206.008,00

Summe

 

380.000,00

436.131,27

 

Überplanmäßige Ausgabe                                                                              56.131,27 €

 

Die Mehrausgaben sind bei dem an den OOWV zu erstattenden Anteil für die Kosten der Straßenentwässerung (Unterhaltungsanteil) für das Jahr 2008 entstanden. Die entstandenen Mehrkosten wurden bei der Vorlage der Ergebnisse des Jahres 2008 für die Niederschlagswasserbeseitigung bereits erläutert (Entschlammung älterer Regenrückhaltebecken, Digitalisierung der Bestandspläne).

 

Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.